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Zum Umfallen. Autobahngegner sind alarmiert wegen des Weiterbaus der A100.

© Rainer Jensen dpa

Umstrittene neue Autobahn in Berlin: A 100 zur Frankfurter Allee laut Ministerium schon "in Bau"

Es sind nur zwei Wörter, doch Gegner der Autobahn zur Frankfurter Allee sind alarmiert: Ist die A 100 etwa schon "in Bau"?

Es sind nur zwei Wörter. Aber sie führen zum Streit. Das Bundesverkehrsministerium hat im Entwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 den umstrittenen 17. Bauabschnitt der Stadtautobahn A 100 als „in Bau“ eingeordnet, obwohl das Genehmigungsverfahren noch nicht einmal begonnen hat.

Damit entfalle die versprochene Beteiligung der Öffentlichkeit beim Aufstellen des Plans, schließen daraus die Autobahngegner der Initiative „Aktionsbündnis A 100 stoppen“, unterstützt von den Grünen, den Linken und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Das Projekt sei zudem, anders als die meisten anderen, vor der Aufnahme in den Plan nicht nochmals durch den Bund geprüft worden. Vom Ministerium gab es zunächst keine Stellungnahme.

Am Ostkreuz liegt schon was im Boden

Als „in Bau“ sei der 17. Abschnitt zur Frankfurter Allee eingestuft worden, weil es beim Umbau des Ostkreuzes schon Vorleistungen für einen künftigen Autobahntunnel unter den Gleisen gibt, so der Sprecher der Senatsverkehrsverwaltung, Martin Pallgen. Unter den Gleisen ist eine Betonplatte mit Seitenwänden entstanden, unter der die Autobahnröhre ausgehoben werden könnte, ohne die Bahn zu behindern. Rund 15,3 Millionen Euro seien bisher ausgegeben worden, teilte die Senatsverkehrsverwaltung auf eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Harald Moritz mit. Da die Arbeiten nicht abgeschlossen sind, steigen die Kosten noch.

Die Öffentlichkeit soll gefragt werden

Eine Vorentscheidung für den Bau des 17. Abschnitts und zu dessen konkretem Verlauf sei damit aber nicht verbunden, erklärte die Verwaltung. Allerdings sei dadurch nun ein „Zwangspunkt“ entstanden.

Bevor die Bagger kommen, werde es selbstverständlich eine Öffentlichkeitsbeteiligung für den 17. Abschnitt geben, sagte Pallgen. Es sei „vollkommen normal, dass dieser Schritt erst erfolge, wenn der Bundesverkehrswegeplan verabschiedet worden ist.

Einwände werden abgeschmettert

Im folgenden Planfeststellungsverfahren würden Einwände in der Regel aber abgeschmettert, sagte Tobias Trommer vom Aktionsbündnis. Wichtig sei deshalb, dass bereits die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan verhindert werde, ergänzte BUND-Landesgeschäftsführer Tilmann Heuser. Der 17. Bauabschnitt war bereits in den früheren Plänen enthalten. Geplant wird diese Autobahn seit 1999.

Einwendungen sind noch bis zum 2. Mai möglich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat G 12, Invalidenstraße 44, 10115 Berlin.

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