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Das Arbeitsgericht Berlin hat über die Kündigung eines Mitarbeiters der Bundeswehr wegen Verbindungen in die rechtsextreme Szene verhandelt.

© Jens Kalaene/dpa

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin: Bundeswehr darf rechtsextremen Hausmeister entlassen

Die Bundeswehr hat einem Hausmeister wegen der Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Kameradschaft gekündigt. Das Arbeitsgericht befand zu Recht.

Das Arbeitsgericht Berlin hat am Mittwoch die Kündigung eines rechtsextremen Hausmeisters bei der Bundeswehr bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts gehört der 62-Jährige zu einer rechtsextremen Kameradschaft. Er habe sich an mehreren Veranstaltungen der Szene beteiligt und sich in sozialen Medien zustimmend zu rechtsextremen Inhalten geäußert. Dem Mann war im Dezember 2018 fristlos gekündigt worden, es folgte im Januar dieses Jahres eine Kündigung mit einer Auslauffrist bis zum 30. September. Der Mann klagte vor dem Arbeitsgericht. Zum Termin erschien er nicht, sondern ließ sich anwaltlich vertreten.

Nach Auffassung der Richter war die Kündigung durch das Bundesverteidigungsministerium zwar grundsätzlich rechtens, wegen seines Lebensalters und der langen Beschäftigungsdauer - das Arbeitsverhältnis bestand mehr als 30 Jahre - allerdings nur mit Übergangsfrist. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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