zum Hauptinhalt
Die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin 2018 waren rechtswidrig, hat das Verwaltungsgericht am Freitag mitgeteilt.

© imago/Ralph Peters

Urteil des Verwaltungsgerichts: Sonntagsöffnungen in Berlin waren rechtswidrig

Für 2018 hatte der Berliner Senat mehrere verkaufsoffene Sonntage festgelegt. Dagegen klagte Verdi und bekam nun vom Verwaltungsgericht Recht.

Die verkaufsoffenen Sonntage in Berlin aus Anlass der Internationalen Grünen Woche, der Berlinale, der Internationalen Tourismus-Börse Berlin und der Berlin Art Week im Jahre 2018 waren rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Klageverfahren entschieden und am Freitagnachmittag mitgeteilt.

Im November 2017 und im August 2018 hatte der Berliner Senat verkaufsoffene Sonntage festgelegt, an denen alle Verkaufsstellen in Berlin von 13:00 bis 20:00 Uhr öffnen durften. Dagegen hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in zwei Verfahren geklagt.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin stellte nun in beiden Verfahren fest, dass die beanstandete Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage im Jahr 2018 jeweils nicht im Einklang mit dem Berliner Ladenöffnungsgesetz gestanden habe. Das Gesetz verlange für die Festlegung einer Sonntagsöffnung im gesamten Stadtgebiet ein öffentliches Interesse. Das habe jeweils nicht vorgelegen.

Denn der Anlass der verkaufsoffenen Sonntage sei jeweils nicht berlinweit zu bemerken gewesen, schreibt das Gericht in einer Pressemitteilung, sondern nur auf einer im Verhältnis zur Gesamtgröße Berlins kleinen Fläche. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sei die im Grundgesetz geschützte Sonntagsruhe zu beachten. Es bedürfe daher eines sachlichen Grundes für eine Ausnahme hiervon. Bloße wirtschaftliche Umsatzinteressen der Verkaufsstelleninhaber sowie ein alltägliches „Shopping-Interesse“ potenzieller Käufer reichten dafür grundsätzlich nicht aus, meinten die Richter. (Tsp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false