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 Rüdiger Weida von der "Kirche der fliegenden Spaghettimonster" neben seinem Schild "Nudelmesse" in Templin (Brandenburg).

© Patrick Pleul/dpa

Update

Urteil in Brandenburg: Keine Spaghettimonster-Schilder in Templin

Die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" wollte am Ortseingang für ihre "Nudelmesse" werben - wie andere Kirchen für ihre Gottesdienste. Doch der Verein scheiterte nun vor Gericht.

Rückschlag für die Nudeljünger: Die sogenannte Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters hat im Streit mit dem Land Brandenburg vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) eine Niederlage erlitten. Die Klage gegen das Verbot von Messehinweisschildern in der Stadt Templin sei abgewiesen worden, sagte Gerichtssprecherin Susanne Cramer am Mittwoch. Die Kläger hatten bereits zuvor mitgeteilt, dass sie im Fall einer Niederlage in Revision gehen würden.

Mit seinem Urteil schloss sich das Gericht der Argumentation der Rechtsvertreterin des Landesbetriebs Straßenwesen an. Diese hatte etwaige Vereinbarungen zwischen dem Landesbetrieb und dem Verein Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland (KdFSMD) über das Aufstellen der Schilder vor Gericht aufgekündigt. Die ursprünglich vor Gericht behandelte Frage, ob es eine solche Vereinbarung überhaupt gegeben hatte, entfiel dadurch.

Die deutsche Sektion der als Protestbewegung in den USA entstandenen Spaghettimonster-Kirche will am Ortseingang der uckermärkischen Stadt Templin wie andere Kirchen auf ihre Gottesdienste, die Nudelmessen, hinweisen. Dabei verzehren die sogenannten Pastafaris freitags gemeinsam Nudeln und Bier.

Der KdFSMD-Vorsitzende Rüdiger Weida pocht dabei auf eine zwischen ihm, dem Bürgermeister Detlef Tabbert (Linke) und dem Landesbetrieb geschlossene Vereinbarung. In dieser Vereinbarung sei die Spaghettimonster-Kirche als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt worden. Zudem seien ihr eigene Infotafeln zugestanden worden. Das Land bestritt auch vor Gericht die Existenz dieser Vereinbarung, weshalb Weida eine Anzeige wegen Prozessbetrugs gegen die Rechtsvertreterin des Landes prüft.

Bereits im Juli vergangenes Jahr hatte das Verwaltungsgericht München entschieden, dass Spaghettimonster-Vereine im Gegensatz zu Kirchen Rundfunkgebühren zahlen müssen.

AFP

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