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Berlin: Verbraucherschützer wollen Kontrolle für Hallenspielplätze

Behörden sind für Sicherheit bei Indoorspielanlagen nicht zuständig / Stiftung Warentest hatte zuvor erhebliche Gefahren für Kinder festgestellt

Verbraucherschützer warnen vor Gefahren bei der Nutzung von Hallenspielplätzen. Nachdem die Stiftung Warentest bei zwei Berliner Indoorspielplätzen kürzlich erhebliche Sicherheitsmängel – etwa Stellen, an denen sich Kinderkleidung verfangen kann – festgestellt hat, macht nun die Verbraucherzentrale auf fehlende Sicherheitskontrollen durch die Behörden aufmerksam. „Staatliche Stellen fühlen sich für die Kontrolle der Sicherheit nicht umfassend zuständig“, sagte Edda Müller, Chefin der Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach Auskunft von Spielplatzbetreibern und der Stiftung Warentest sind die festgestellten Gefahrenstellen für spielende Kinder bei den getesteten Berliner Indoorspielplätzen umgehend beseitigt worden. Regelmäßige Überprüfungen der Spielanlagen durch Ämter gebe es aber nicht. „Es ist ein Skandal, dass die Aufsichtsbehörden die Verantwortung von sich weisen und die Kontrolle der Sicherheit alleine den Betreibern überlassen“, sagte Müller.

Hallenspielplätze sind private Unternehmen – und damit sind deren Eigentümer für die Sicherheit verantwortlich. „Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, die ein regelmäßiges Überprüfen der Sicherheit vorschreibt, der Betreiber muss die Sicherheit in Eigenverantwortung gewährleisten“, sagt Michael Reitz vom Technischen Überwachungs-Verein (Tüv). Freiwillige Kontrollen durch den Tüv fordere aber nur eine Minderheit der Betreiber. Auch vom Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit hieß es, dass es keine Gesetze gebe, die regelmäßige Kontrollen erzwingen. Während beispielsweise Karussells auf Weihnachtsmärkten durch die Bauaufsicht kontrolliert würden, gebe es bei Hallenspielplätzen eine solche Praxis nicht. Das bestätigten auch Bezirksämter, wiesen aber auf allgemeine gesetzliche Bestimmungen wie das Produktsicherheitsgesetz und die Bauordnung hin. Diese Vorschriften legen zum Beispiel den Sicherheitsabstand zwischen Spielgeräten fest. Wiederkehrende Kontrollen über die Einhaltung gebe es jedoch nicht.

Nach Einschätzung von Experten könnte die Bauaufsicht zukünftig die Sicherheit derartiger Anlagen überprüfen. Derzeit ist die Behörde nur bis zur Abnahme, also bis zur Eröffnung der Einrichtung für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften zuständig. In Zukunft könnte die Erlaubnis zur Inbetriebnahme des Spielplatzes mit Auflagen zu regelmäßigen, unabhängigen Sicherheitsüberprüfungen verbunden werden. Die Verbraucherzentrale fordert ein Konzept, um die Betreiber der Spielplätze für mögliche Schäden haftbar zu machen. Die Sicherheit der Anlagen ist auch im Interesse der zuständigen Berufsgenossenschaft VGB, die nach Auskunft der Betreiber von Indoorspielplätzen einmal im Jahr Kontrollen durchführt.

Der Verband Deutscher Hallenspielplätze empfiehlt den Spielplatzanbietern, sich mit sicherheitstechnischen Anforderungen an Anlagen und Spielgeräten frühzeitig vertraut zu machen. Die beiden größten Berliner Indoorspielplätze sind nach eigenen Angaben nicht Mitglied im Branchenverband.

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