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Der CDU-Politiker und Vorsitzende des NSA-Ausschusses, Patrick Sensburg

© dpa/Tim Brakemeier

Verdacht der Körperverletzung: Staatsanwaltschaft ermittelt doch weiter gegen CDU-Politiker Sensburg

Die Ermittlungen gegen den Vorsitzenden des NSA-Ausschusses, Patrick Sensburg, wegen des Verdachts der Körperverletzung sind doch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Beweise anders als zuvor. Der CDU-Politiker zeigt sich überrascht.

Für den CDU-Politiker Patrick Sensburg sind strafrechtliche Konsequenzen wegen des Verdachts der Körperverletzung nun doch noch nicht vom Tisch. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Martin Steltner, am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Eine Überprüfung der Erkenntnisse aus den Ermittlungen habe ergeben, „dass noch weitere Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlich sind“.

Sensburg, der Vorsitzende des NSA-Untersuchungsausschusses im Bundestag, war von seiner Freundin nach einem Streit im Dezember angezeigt worden, die Frau hatte die Anzeige aber später zurückgezogen. Sensburg hatte Anfang Januar in einem Interview eingeräumt, dass er bei dem Streit etwas „rabiat“ vorgegangen sei.

Ende Februar hatte Sensburg auf einem CDU-Kreisparteitag in Nordrhein-Westfalen verkündet, die Ermittlungen gegen ihn seien ohne Auflagen eingestellt worden. Seine Aussage hatte er in Interviews wiederholt. Die

Staatsanwaltschaft hatte daraufhin erklärt, lediglich die Ermittlungen seien abgeschlossen. Ob das Verfahren eingestellt wird, stand zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest.

CDU-Politiker überrascht

Sensburg reagierte nun irritiert über die Fortführung der Ermittlungen.

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„Da mich die richterliche Vernehmung meiner Verlobten und weiterer Zeugen vollkommen entlastet hat, ist die geänderte Einschätzung der Staatsanwaltschaft ebenso überraschend wie unverständlich“, schrieb er auf seiner Facebook-Seite. Die Staatsanwaltschaft habe seinem Anwalt mitgeteilt, dass die Fortsetzung des Ermittlungsverfahrens „nichts mit dem Vorliegen etwaiger neuer Beweismittel zu tun“ habe. Man bewerte den gleichen Sachverhalt jedoch nunmehr anders. (dpa)

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