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Berlin: Verfremdete Hakenkreuze sind straffrei

Berlin distanziert sich von Stuttgarter Urteil. Neonazi scheiterte mit Anzeige gegen Anti-Rechts-Werbung

Die Berliner Staatsanwaltschaft will verfremdete Hakenkreuzabbildungen, die ausdrücklich im Kampf gegen Neonazis eingesetzt werden, nicht strafrechtlich verfolgen. Dies sagte der für politische Delikte zuständige Oberstaatsanwalt Jörg Raupach. Wie berichtet, hatte das Stuttgarter Landgericht am Freitag einen Versandhändler zu einer Geldstrafe verurteilt, der Anti-Nazi-Symbole verkaufte, auf denen Hakenkreuze dargestellt wurden. Die Stuttgarter Richter sahen darin eine verbotene Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

In Berlin prüften am Sonnabend die Polizei und die Staatsanwaltschaft, ob die von den Grünen aus Protest an ihre Parteizentrale in Mitte gehängte Hakenkreuz-Flagge strafrechtlich relevant ist. Ergebnis: Sie ist es nicht. Damit reagieren die Berliner Strafverfolger anders als in Stuttgart. Dort war der Händler Jürgen Kamm zu 3600 Euro Strafe verurteilt worden, weil er Anti-Nazi-Symbole verkauft hatte, etwa durchgestrichene oder zerschlagene Hakenkreuze. Die werden oft als Aufnäher oder Anstecker von linken Jugendlichen getragen. Auch aus der Parteizentrale der Grünen in Berlin hängt seit langem eine große Flagge, mit einem Hakenkreuz, das in eine Mülltonne fällt. Vor allem die Grünen und linke Gruppen protestierten gegen das Stuttgarter Urteil. „Die Neonazis reiben sich die Hände“, heißt es beispielsweise im linken Internetforum „Indymedia“.

Auch in Berlin haben Neonazis versucht, die Justiz gegen verfremdete Hakenkreuze einzuschalten. Nach Informationen des Tagesspiegels hat der bekannte Szeneaktivist René Bethage vor drei Wochen die Behörden zu einer Prüfung aufgefordert. Bethage, Gründer der 2005 verbotenen Kameradschaft „Berliner Alternative Südost“, hatte sich von einem Wahlstand der Grünen Jugend eine Werbepostkarte geben lassen, auf der mehrere verfremdete Hakenkreuze abgebildet sind. Diese Postkarte übergab Bethage dem Justiziar der Berliner Polizei persönlich. Nach Rücksprache mit Oberstaatsanwalt Raupach hatte der Justiziar dem Rechtsextremisten dann mitgeteilt, dass kein Verfahren eingeleitet werde.

Nach Angaben des Vorstandssprechers der Grünen Jugend, Jakob Ache, hatte es wegen der Postkarte noch einen weiteren Anzeige-Versuch gegeben. Ache begrüßte es, dass die Berliner Staatsanwaltschaft anders als in Stuttgart differenziere, ob ein Hakenkreuz von Neonazis oder dem politischen Gegner verwendet wird. Die Stuttgarter Richter hatten keinen Unterschied darin gesehen. Die Grünen fordern eine eindeutige Regelung, dass verfremdete Hakenkreuze straffrei verwendet werden dürfen. Diese Entscheidung durch den Bundesgerichtshof dürfte bald kommen. Denn der Stuttgarter Versandhändler hat angekündigt, gegen das Urteil über 3600 Euro Geldstrafe in Revision zu gehen.

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