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Betrugsprozess: Verlagsdirektor zu Haftstrafe verurteilt

Ein ehemaliger Direktor mehrerer Verlage ist wegen Betrugs an Werbekunden zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte sich für Anzeigen bezahlen lassen, die nie erschienen.

Berlin - Der 36-Jährige wurde schuldig gesprochen, gemeinsam mit einem 54-jährigen Partner über Jahre mit Anzeigenwerbung Geschäftsleute um Gelder betrogen und dafür sogar Außendienstmitarbeiter beschäftigt zu haben. Bis zu 1100 Euro hatten Bäcker, Frisöre oder Malermeister gezahlt, um mit Anzeigen in Berliner oder Thüringer Bildbänden zu erscheinen.

Auf diese Weise wurden laut Anklage von Oktober 1999 bis Mai 2006 über 160 Geschäftsleute um 46.393 Euro geschädigt. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte und sein Partner "nie die Absicht hatten, die Bildbände herzustellen und zu verkaufen". Dem Staatsanwalt zufolge wurden die Anzeigen nicht veröffentlicht. Im verlesenen Brief an einen Richter hatte der 36-Jährige den früheren Partner als "Vaterfigur" bezeichnet. Er habe seit 1989 für ihn gearbeitet und nach dessen Vorgaben gehandelt. Er sei nur Geschäftsführer "auf dem Papier" gewesen, hieß es darin. Im Prozess hatte er ein pauschales Geständnis abgelegt.

Dem Staatsanwalt zufolge hatte der 36-Jährige nur eine "untergeordnete Rolle" bei den Geschäften gespielt. Der 54-jährige Mitangeklagte, der die Geschäfte abgewickelt haben soll, hatte zu Prozessbeginn die Aussage verweigert. Daraufhin wurde das Verfahren gegen ihn abgetrennt und wird am 26. April fortgesetzt. (tso/ddp)

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