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Berlin: Versicherungsunternehmen muss vermutlich für das entgangene Geschäft haften

Auch die zweite Runde ging an den Inhaber des Bettenhauses Rutz: Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts muss die Gothaer Versicherung an den Unternehmer Friedrich Boyens Schadenersatz zahlen. Das Bettenhaus Rutz hatte seine Hauptfiliale an der Tauentzienstraße aufgeben müssen, nachdem das Imperium des Immobilienspekulanten Jürgen Schneider zusammengebrochen war.

Auch die zweite Runde ging an den Inhaber des Bettenhauses Rutz: Nach einer Entscheidung des Berliner Kammergerichts muss die Gothaer Versicherung an den Unternehmer Friedrich Boyens Schadenersatz zahlen. Das Bettenhaus Rutz hatte seine Hauptfiliale an der Tauentzienstraße aufgeben müssen, nachdem das Imperium des Immobilienspekulanten Jürgen Schneider zusammengebrochen war. Vor rund einem Jahr hatte das Bettenhaus vor dem Landgericht seinen ersten Sieg errungen. Die Kammer nahm die Versicherung in die Pflicht, als ursprüngliche Vermieterin des Gebäudes "wie ein Bürge" für die vertraglichen Leistungen gerade zu stehen. Nun wurde die Entscheidung vom Kammergericht bestätigt.

Der Vertrag, den die Gothaer Versicherung mit Boyens einst abgeschlossen hatte, lief bis ins Jahr 2006. Die Gothaer verkaufte das Haus 1991 an einen schwedischen Investor, der es Schneider anbot. Schneider gaukelte der Norddeutschen Landesbank vor, das Haus bereits zu besitzen und erhielt ohne Prüfung innerhalb weniger Tage einen Kredit in Höhe von 186 Millionen Mark. Nach der Schneider-Pleite gehörte die Immobilie zur Konkursmasse und wurde zwangsversteigert. Boyens legte vergeblich Widerspruch ein und musste gehen - kämpfte aber zuvor mit einer Anzeigenkampagne gegen das Bankhaus und attackierte selbst den damaligen Aufsichtsrat Gerhard Schröder. Trotz allem wurde das Haus abgerissen und für Nike neu gebaut.

Durch den Verlust der Hauptfiliale war das Bettenhaus an den Rand des Ruins gebracht worden. Insgesamt 30 Mitarbeiter mussten das Unternehmen verlassen, da in der Folge auch andere Filialen geschlossen werden mussten. Boyens wehrte sich unverdrossen weiter und nahm dann den Vor-Vorbesitzer der Immobilie, die Gothaer Versicherung, in Haftung. Für das entgangene Geschäft bis zum Jahr 2006 steht eine Entschädigung in zweistelliger Millionensumme im Raum. Inzwischen hat der Bettenhaus-Chef im "Stilwerk" an der Kantstraße ein neues Geschäft eröffnet. Sollte auch der Bundesgerichtshof die Entscheidung bestätigen, will Boyens seine Forderung an die Gothaer Versicherung am Kapitalmarkt verkaufen.

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