zum Hauptinhalt
Landgericht Berlin und Kriminalgericht Moabit an der Turmstraße.

© picture alliance/dpa / Sven Braun

Vier Jahre Haft für Raser: 49-Jähriger am Berliner Landgericht verurteilt

Bei Tempo 219 auf der A11 hat er seine eigene Geschwindigkeitsjagd gefilmt. Jetzt wurde der 49-jährige Angeklagte für mehrere Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt.

Seine eigene Geschwindigkeitsjagd hatte er bei Tempo 219 gefilmt: Ein 49-Jähriger ist in einem Prozess um eine Reihe von Straftaten zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den Angeklagten am Montag unter anderem eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des Drogenhandels schuldig. Zudem erging eine dreijährige Führerscheinsperre. Grob verkehrswidrig habe sich der Angeklagte verhalten und seine Fahrt mit nicht angepasster Geschwindigkeit mit dem Handy aufgenommen, „um sich darzustellen und anzugeben“, hieß es im Urteil.

Der 49-Jährige, der damals keine Fahrerlaubnis hatte, hatte im Juni 2022 bei rasantem Tempo auf der A11 im Landkreis Barnim eine Hand am Lenkrad und mit der anderen per Handykamera die Autobahn vor ihm und die Geschwindigkeitsanzeige gefilmte - 58 Sekunden lang. Während der Fahrt habe er das Video von seinem Mobiltelefon einer Freundin geschickt und mit der Frau Sprachnachrichten ausgetauscht, so der Vorsitzende Richter. Aus eigensüchtigen Gründen habe er sich rücksichtslos verhalten - „es ging ihm darum, das hochmotorisierte Auto auszutesten“. 250 km/h habe der Mann erreichen wollen.

Die Aufnahme der Fahrt hatte die Polizei auf einem Handy des Angeklagten entdeckt, als wegen Verdachts auf Handel mit Kokain gegen ihn ermittelt wurde. Der 49-Jährige hatte über seinen Verteidiger gestanden und erklärt, er habe durch den Verkauf von Drogen seinen eigenen Konsum finanzieren wollen. Eine Fahrerlaubnis habe er erst im Januar 2023 erworben. Er räume ein, „für kurze Zeit“ sehr schnell gefahren zu sein und dies gefilmt zu haben.

Im Fall der angeklagten Raserei ging das Gericht wie die Anklage von einem illegalen Autorennen gegen sich selbst aus. Den Vorwurf eines bewaffneten Handels mit Waffen sah das Gericht als nicht erwiesen an. Die Richter folgten im Wesentlichen der Verteidigung, die auf eine Strafe von maximal vier Jahren plädiert hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechseinhalb Jahre Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false