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Berlin: Von Abschiebung bedroht: Afrikaner zündete sich an

Drama in der Ausländerbehörde: Mann aus Sierra Leone lebensgefährlich verletzt

Ein illegal in Deutschland lebender Afrikaner hat sich gestern Vormittag in der Ausländerbehörde mit Benzin übergossen und angezündet. Er erlitt schwerste Verbrennungen am Oberkörper. Zwei Polizisten mussten mit Verdacht auf Rauchvergiftung ins Krankenhaus. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende 34-jährige Ibrahim C. war gegen 10.30 Uhr im Wartebereich 9 der Behörde am Moabiter Friedrich-Krause-Ufer erschienen. Der Bereich 9 im ersten Stock ist zuständig für die Anfangsbuchstaben „C-Dau“, also auch für Ibrahim C. Der Afrikaner hatte zuvor eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ bekommen – also eine Aufforderung zur Ausreise.

Im Büro seiner Sachbearbeiterin, Zimmer 124, diskutierte der Mann zunächst. Dann drohte er, sich anzuzünden, und schüttete sich den Inhalt einer 1,5-Liter-Flasche Benzin über den Kopf. Kollegen alarmierten die Polizei, weil sie im Nachbarbüro die aggressiven Drohungen des Mannes hörten. Eine Funkstreife und ein Team der „AGA“, der Spezialeinheit für Ausländerangelegenheiten bei der Kripo, trafen ein. Es gelang den Beamten, sich dem Wütenden zu nähern, den Feuerlöscher griffbereit. Sie warfen ihm eine Decke über den Kopf und rangen ihn zu Boden.

Bei dieser Rangelei gelang es dem heftig um sich Schlagenden, sich mit einem Feuerzeug doch noch anzuzünden. Da die Beamten regelrecht auf dem Mann lagen, erlitten zwei durch die Flammen ein Lungenödem. Das Feuer griff wegen des ebenfalls benzingetränkten Fußbodens auch auf das Mobiliar über. Ein Notarztwagen brachte den Afrikaner in das auf Brandverletzungen spezialisierte Unfallkrankenhaus Marzahn. Kliniksprecherin Sina Vogt sagte am Nachmittag, dass der Patient in lebensbedrohlichen Zustand auf der Intensivstation behandelt werde.

Ibrahim C. ist seit Anfang der 90er Jahre in Deutschland, Anfang 2000 wurde er erstmals zur Ausreise aufgefordert. Gegen mehrere Entscheidungen der Ausländerbehörde ist er gerichtlich vorgegangen, derzeit ist ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht anhängig. Nach Informationen des Tagesspiegels ist die „Grenzübertrittsbescheinigung“ befristet bis zum 19. Juni – bis zu diesem Tag muss der Illegale die Bundesrepublik verlassen. Das Schriftstück soll an der Grenze abgegeben werden, dient also zur Bestätigung der Ausreise. Gestern sollte bei dem Termin in der Ausländerbehörde keine Entscheidung getroffen werden. Die Polizei ermittelt jetzt wegen schwerer Brandstiftung.

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