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Justiz: Von der Aue: Berlin hat genug Gerichtsvollzieher

An den Berliner Amtsgerichten sind zurzeit 278 Gerichtsvollzieher beschäftigt. Für eine "geordnete Rechtspflege" sei diese Zahl völlig ausreichend, teilte Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der CDU mit.

„Der Gerichtsvollzieherbereich gehört zu den am bedarfsgerechtesten ausgestatten Personalbereichen der Berliner Justiz“, so von der Aue. Die durchschnittliche Geschäftsbelastung der Mitarbeiter liege kaum über dem vorgesehenen Gerichtsvollzieherpensum.

Außerdem zeige die zügige Erledigung von Vollstreckungsaufträgen, dass kein Handlungsbedarf bestehe, das Personal aufzustocken, erklärte die Justizsenatorin. Im Gegenteil werde darüber nachgedacht, ob den Gerichtsvollziehern noch zusätzliche Aufgaben übertragen werden können, „um eine ausreichende Auslastung zu gewährleisten“. Nach Angaben der Justiz wird ein Sachpfändungsauftrag innerhalb von drei bis vier Wochen bearbeitet. Ein „Verhaftungsauftrag“ (wenn Schuldner der Vorladung für eine eidesstattliche Versicherung nicht folgen) könne allerdings bis zu vier Monaten dauern, denn die Gerichtsvollzieher müssten mehrfache Vollstreckungsversuche unternehmen. za

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