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Noch gehört die Friedrichstraße Fußgängern und Radfahrern. Das könnte sich bald ändern.

© Carsten Koall/dpa

Vorwürfe gegen Berliner Verkehrssenatorin: Händler fordern sofortige Öffnung der Friedrichstraße

Der Streit um die Sperrung der Einkaufsstraße für den Autoverkehr geht weiter. Eine weitreichende Entscheidung fällt spätestens am Dienstag.

Einzelhändler und Gewerbetreibende rund um die Friedrichstraße appellieren erneut an Verkehrssenatorin Bettina Jarasch (Grüne), den aktuell für den Autoverkehr gesperrten Abschnitt der Friedrichstraße freizugeben.

„Wir fordern Sie dazu auf, die Sorgen und Bedenken der Anrainer ernster zu nehmen und sie bei der Gestaltung eines zukunftsfähigen Verkehrskonzeptes besser einzubeziehen“, heißt es in einem Schreiben an Jarasch, das dem Tagesspiegel vorliegt. „Dazu bedarf es […] des Rückbaus in der Friedrichstraße“, erklären die Unterzeichner des Schreibens, darunter Einzelhandelsverbandschef Nils Busch-Petersen und Thomas Lengfelder, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes Dehoga in Berlin.

Darüber hinaus werfen die Autoren des Schreibens, das in Kopie an die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey, Wirtschaftssenator Stephan Schwarz und Bausenator Andreas Geisel (alle SPD) versendet wurde, Jarasch vor, den Umbau der Charlottenstraße zur Fahrradstraße „in stoischer Ruhe“ voranzutreiben. Anrainer seien „in extrem kurzer Frist über massive Einschränkungen informiert“ worden, heißt es. Und weiter: Jarasch betreibe „Symbolpolitik mit großem Schaden für die Gewerbetreibenden und unsere Stadt“.

Jarasch hält sich Beschwerde offen

Implizit fordern die Autoren des Schreibens Jarasch dazu auf, keine Beschwerde gegen die vor gut zwei Wochen gefällte Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts einzulegen. Sie solle „mit der Beteiligung verschiedener Akteure einen ergebnisoffenen Dialog zu führen und einen Neustart zu ermöglichen“ – statt den Ausbau der Charlottenstraße zur Fahrradstraße noch vor Abschluss des Teilentziehungsverfahrens für die Friedrichstraße voranzutreiben.

Tatsächlich hatte das Gericht im Eilverfahren am 24. Oktober entschieden, dass die Voraussetzungen für die Straßensperrung aktuell nicht mehr vorlägen. So könnten die Straßenverkehrsbehörden die Benutzung bestimmter Straßenstrecken nur aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Der Erlass einer verkehrsregelnden Anordnung setze damit eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus. Dies sei im vorliegenden Fall nicht gegeben, erklärten die Richter.

Unklar ist bislang, wie die Verkehrsverwaltung mit dem Urteil umgeht. Während Regierungschefin Franziska Giffey gefordert hatte, die Entscheidung zu akzeptieren und der Anordnung des Gerichts auf Freigabe des gesperrten Abschnitts für den Autoverkehr Folge zu leisten, hielt sich Jarasch eine Beschwerde offen.

Sie warf Giffey vor, die Situation „nicht verstanden“ zu haben und markierte damit einen in dieser Härte zumindest bislang einmaligen Schlagabtausch zwischen den beiden Spitzenfrauen von SPD und Grünen. Verschiedene Mitglieder der Landesregierung reagierten „irritiert“ auf die Kritik. Die Beschwerdefrist von 14 Tagen läuft am kommenden Dienstag ab.

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