Berlin: Wahlberechtigung: Nur rechtzeitig Gemeldete dürfen wählen
Wer am 21. Oktober in Berlin wählen gehen will, muss seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sein.
Wer am 21. Oktober in Berlin wählen gehen will, muss seit mindestens drei Monaten mit dem Hauptwohnsitz in der Stadt gemeldet sein. Darauf hat gestern der Landeswahlleiter hingewiesen. Stichtag für diejenigen, die zwar schon in Berlin wohnen, sich aber noch nicht polizeilich angemeldet haben, ist also der 21. Juli. Wahlberechtigt für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind nur die in Berlin gemeldeten volljährigen Deutschen. Bei den gleichzeitig stattfindenden Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen sind auch Angehörige der anderen EU-Mitgliedstaaten wahlberechtigt, aber auch nur, wenn sie zum Stichtag hier gemeldet sind.
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