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Die auffällige Fassade vom Gustavo-Hochhaus in der Franz-Jacob-Straße am sanierten Platten-Hochhaus.

© Jens Kalaene/dpa

Serie "Mieterfragen": Was tun, wenn die Vermieterin mit Eigenbedarf droht?

Mieter berichten von ihren Erfahrungen mit Vermietern, Experten geben Tipps. Diesmal: Der Berliner Mieterverein über Mieterhöhungen.

DIE GESCHICHTE:

„Die Miete liegt über dem lokalen Mietspiegel und ich musste die letzte Mieterhöhung akzeptieren, weil die private Vermieterin drohte, sie könne sonst Verwandte zur Eigenbedarfskündigung mobilisieren.“

DER BERLINER MIETERVEREIN:

Ein solches Verhalten sollte nicht davon abhalten, die Mieterhöhung zu prüfen. Zu beachten ist: Die Miete muss zwölf Monate unverändert gewesen sein. Erhöht werden darf nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, die mit Hilfe des Mietspiegels berechnet wird. Außerdem darf die Miete in drei Jahren nicht mehr als 15 Prozent erhöht werden. Nur einer berechtigten Mieterhöhung sollte zugestimmt werden. Sofern die bereits gezahlte Miete über der ortsüblichen Vergleichsmiete oder der Kappungsgrenze liegt, wäre die Zustimmung zu verweigern. Würde darauf tatsächlich eine Kündigung wegen Eigenbedarfs folgen, läge der Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs nahe. Die Dokumentation der Drohung zum Beispiel durch Zeugen würde diesen Verdacht erhärten.

Die Langzeitrecherche „Wem gehört Berlin“ ist eine Kooperation des Tagesspiegels mit dem gemeinnützigen Recherchezentrum Correctiv. Auf unserer Plattform wem-gehoert-berlin.de können Sie uns mitteilen, wer Eigentümer Ihrer Wohnung ist, und welche Erfahrungen Sie mit Ihrem Vermieter gesammelt haben. Mithilfe der Daten suchen wir nach unverantwortlichen Geschäftspraktiken und machen den Immobilienmarkt transparenter. Eingesandte Geschichten werden nur mit Ihrer Einwilligung veröffentlicht.

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