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Wedding: Muslimischer Junge darf weiter beten

Ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts räumt einem Schüler das Recht ein, einmal am Tag auf dem Schulgelände zu beten. Die Schulverwaltung legt keine Beschwerde ein.

Der muslimische Junge am Weddinger Diesterweg-Gymnasium wird auf Monate, möglicherweise Jahre hinaus in einem ihm zugewiesenen Raum beten dürfen. Wie der Tagesspiegel erfuhr, verzichtet die Senatsschulverwaltung darauf, gegen einen entsprechenden Eilbeschluss des Berliner Verwaltungsgerichts Beschwerde einzulegen. „Es gibt dafür keine Aussicht auf Erfolg“, sagte der Sprecher der Behörde, Bernhard Kempf, am Dienstag. Der Beschluss wird damit rechtskräftig. Nunmehr warte man die „endgültige juristische Klärung im Hauptsacheverfahren ab“, sagte Kempf.

Dies kann dauern. Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte, sei noch kein Verhandlungstermin für die im Dezember eingegangene Klage geplant. Ob der Fall vorgezogen werde, wolle der zuständige Richter nicht sagen. Im vergangenen Jahr sei ein Fall im Durchschnitt nach 28 Monaten erledigt gewesen.

Bis dahin kann sich der muslimische Junge auf den rechtskräftigen Beschluss berufen. Dieser legt fest, dass er „auf dem Gelände des Gymnasiums außerhalb des Unterrichts einmal täglich sein islamisches Gebet verrichten“ dürfe. Die Schulverwaltung habe eine entsprechende Anordnung erteilt, sagte Kempf. Nach Angaben des Gymnasiums wurde dem Jungen ein Raum zugeteilt. Rechtsexperten wie der Berliner Verfassungsrechtler Ulrich Battis erwarten, dass dem Jungen auch im Hauptsacheverfahren ein Recht auf Beten in der Schule eingeräumt wird. Berlins Integrationsbeauftragter Günter Piening sprach von einem „Einzelfall“: „Ob ein katholischer Schüler vor einer Prüfung ein Stoßgebet zum Himmel schickt oder ein Muslim betet – Hauptsache der Schulbetrieb bleibt ungestört“, sagte Piening.

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