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Berlin: Wenn das Volk sich selbst vertritt

Am Wahltag stimmen die Berliner über Volksbegehren und -entscheide ab. Die sollen einfacher werden. Ist das richtig? Pro & Contra

Walter Momper ist dafür. Und auch die anderen Mitglieder des Abgeordnetenhauses wollen in ihrer Mehrheit, dass die Bürger künftig einfacher Gesetze und andere Beschlüsse vorschlagen und abstimmen dürfen. Das teilt Parlamentspräsident Momper den knapp 2,5 Millionen Berliner Wählern jetzt per Brief mit. Das Anliegen: niedrigere Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide. Am 17. September stimmen die Berliner darüber ab, parallel zur Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen.

Wer die Beteiligung der Bevölkerung an politischen Entscheidungen erhöhen möchte, der begrüßt das Vorhaben. So wie der überparteiliche Bürgerrechtsverein „Mehr Demokratie“, der seit Jahren dafür kämpft, die Bevölkerung in demokratische Prozesse stärker einzubinden. Dass die bisherige, 1995 eingeführte Praxis in Berlin die Mitbestimmung eher verhinderte als beförderte, belegt der Verein mit der Geschichte der neun Volksbegehren, die seitdem gestartet wurden: Keines davon war erfolgreich. „Die Hürden sind zu hoch, die meisten Themen sind tabu“, führt der Verein als Begründung an. Das soll nach dem 17. September anders sein. Die zur Wahl stehende Änderung der Landesverfassung hätte zur Folge, dass die Bürger künftig über mehr Themen abstimmen dürfen und dass die Hürden niedriger wären.

Zwei Stufen der direkten Mitbestimmung stehen zur Reform: Einerseits sollen die Zahl der für ein Volksbegehren notwendigen Unterschriften gesenkt werden sowie die Frist für die Eintragung verlängert werden. Andererseits soll für den auf ein erfolgreiches Volksbegehren folgenden Volksentscheid die Mindestbeteiligung gesenkt werden. Beim Volksbegehren können Bürger durch Unterschriften einen Landesgesetzentwurf ins Abgeordnetenhaus bringen. Auch können sie eine vorzeitige Beendigung der Wahlperiode einfordern. Bisher waren dafür 25 000 Unterschriften erforderlich, künftig sollen es noch 20 000 sein. Wer ein Volksbegehren anstrebt, hat im Falle der Reform dafür mit vier Monaten künftig doppelt so viel Zeit wie bisher. Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, muss binnen vier Monaten neben dem Parlament auch die Bevölkerung darüber abstimmen. Für diesen Volksentscheid soll nach der Berliner Initiative die Mindestbeteiligung gesenkt werden. Bislang wäre ein Gesetzesvorschlag aus der Bevölkerung nur dann erfolgreich, wenn sich mindestens die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt und davon die Mehrheit mit Ja stimmt, oder die Zahl der Zustimmenden muss ein Drittel aller Wahlberechtigen ausmachen. Künftig soll die mehrheitliche Zustimmung eines Viertels aller Wahlberechtigten reichen.

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