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Berghaeuser

© dpa

Wohnungsbordell: Ehrenwertes Haus

Muss ein Wohnungsbordell geduldet werden? Eine Betreiberin lässt die Frage nun gerichtlich klären.

„Bordelle haben in einem Wohnhaus nichts zu suchen.“ Das steht für Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler fest. Es gehe ihm nicht darum, ob Nachbarn sich beschwerten, sagt der CDU-Politiker und Jurist aus Charlottenburg-Wilmersdorf. Das sei seine rechtliche Einschätzung und persönliche Meinung. Die ist nicht nur im Bezirksamt umstritten: Am Dienstag verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht über die Klage einer Bordellbetreiberin, die sich gegen die schriftliche „Androhung der Nutzungsuntersagung“ wehrt. „Bei mir ist alles legal, und es hat kein einziges Beschwedeschreiben gegeben“, sagt Kerstin Berghäuser vom „Salon Prestige“ an der Wilmersdorfer Ringbahnstraße nahe dem Kurfürstendamm.

Etwa 400 Wohnungsbordelle gibt es stadtweit, sechs hatte Gröhler bereits vor Jahren schließen lassen. Auch der Bezirk Tempelhof-Schöneberg ist gegen einige Betriebe vorgegangen. In der City West stellte sich jedoch 2007 die rot-grüne BVV-Mehrheit gegen Gröhler, seitdem sind alle Maßnahmen ausgesetzt. Der Kritik schlossen sich auch Wirtschaftsstadtrat Marc Schulte (SPD) und Sozialstadträtin Martina Schmiedhofer (Grüne) an.

„Ich würde mich freuen, wenn die Klägerin gewinnt“, sagt Schulte. So oder so sei „die rechtliche Klärung zu begrüßen“. Ende 2007 hatten er und Schmiedhofer bestimmte „Mindeststandards“ für Bordelle vorgeschlagen. Diese sollten überall erlaubt werden, sofern es keine Belästigungen der Nachbarn gibt, Arbeitsschutz und Hygiene beachtet werden sowie der „Verzicht auf Gewalt und Zwang“ garantiert sei. Die Bedingungen waren abgestimmt mit dem „Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen“, in dem Prostituierte und Bordellbesitzer organisiert sind. Sprecherin Stephanie Klee betont, alle Wohnungsbordelle seien „ordungsgemäß angemeldet“ und verzichteten auf auffällige Lichtreklame, laute Musik oder Alkoholausschank.

Der Gerichtstermin ist das erste Hauptsacheverfahren. In einstweiligen Verfügungen hatten Berliner Gerichte die Schließungen durch Ämter bisher bestätigt. Laut Baunutzungsverordnung seien Bordelle in Wohngebieten störend, hieß es. Dem steht das 2002 vom Bundestag liberalisierte Prostitutionsgesetz entgegen: Es stellt Bordelle anderem Gewerbe gleich. Die Genehmigung in Wohnhäusern soll einzeln geprüft werden. Daran halten sich unter anderem der Neuköllner Baustadtrat Thomas Blesing (SPD) und der Friedrichshain-Kreuzberger Bürgermeister Franz Schulz (Grüne).

Die Richter planen einen Ortstermin im „Salon Prestige“ und wollen am Nachmittag urteilen. Am 19. Mai folgt ein zweites Verfahren um ein anderes Charlottenburger Bordell. Bei Kerstin Berghäuser empfangen täglich sieben bis acht Frauen die Freier. Wöchentlich seien dort etwa 25 Frauen tätig. „Wir sind kein Großbordell, sondern mittelständisch.“ Eine juristische Besonderheit liegt darin, dass es zwar um ein Wohnhaus geht, die Gegend aber kein Wohngebiet ist. Es handelt sich vielmehr um ein Mischgebiet, in dem vielerlei Gewerbe zulässig ist. Für Gröhler ist die Lage aber „einem Wohngebiet gleichzusetzen“. Dieser Punkt werde „spannend“, sagt er.

Manches erinnert an den Streit um das Wilmersdorfer „Café Pssst!“, das der Bezirk vor zehn Jahren wegen „unsittlicher“ Anbahnungsgespräche schließen wollte. Inhaberin Felicitas Weigmann gewann und wurde bundesweit bekannt. Vor Gericht könnten die Bezirksvertreter „einDéjà-vu erleben“, sagt Kerstin Berghäuser. Sie hat dieselbe Anwältin wie Weigmann damals.

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