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Regierender Bürgermeister: Wowereit erhält Richtlinienkompetenz

Nach jahrelangen Diskussionen erhält der Regierende Bürgermeister von Berlin mehr Macht: Das Stadtoberhaupt kann künftig die so genannte Richtlinienkompetenz ausüben sowie Senatoren ernennen und entlassen.

Berlin - Am 18. Mai soll die Berliner Verfassung mit einer Zwei- Drittel-Mehrheit des Abgeordnetenhauses entsprechend geändert werden. Bisher wurde jeder Senator einzeln vom Parlament gewählt. Bislang konnte der der Regierende Bürgermeister nicht die Richtlinien der Landespolitik in der Form bestimmen, wie es der Bundeskanzler in der Bundesregierung tut. Die SPD sprach am Mittwoch von einer «großen Verfassungsreform». Außerdem sollen Volksbegehren erleichtert und die Rechte des Parlaments erweitert werden.

Der parlamentarische Geschäftsführer Christian Gaebler erklärte, in einem Gesamtpaket sei es allen Fraktionen gelungen, einen Kompromiss in dieser seit langem diskutierten Frage zu finden. Der Grünen- Fraktionsvorsitzende Volker Ratzmann sagte: «Mit diesem Drei-Säulen- Modell werden der Bürgermeister, das Parlament und die Rechte der Bürger gestärkt.»

Bisher wurde jeder Senator einzeln vom Parlament gewählt. In der Vergangenheit hatte es mehrfach Pannen bei der Wahl gegeben, weil die Stimmen im ersten Wahlgang nicht reichten. Der SPD- Fraktionsvorsitzende Michael Müller hatte schon länger gefordert, dass der Regierende Bürgermeister die Richtlinien der Landespolitik bestimmt, ähnlich wie es der Bundeskanzler in der Bundesregierung tut.

Linkspartei und Grüne lehnten das bisher ab. Besonders die Grünen bedauern auch jetzt noch, dass künftig kein Misstrauensantrag gegen einzelne Senatoren mehr möglich ist. Die linken Parteien setzten daher durch, dass auch das Parlament gestärkt wird. Für Abgeordnete soll ein Recht auf Akteneinsicht bei den Verwaltungen in die Verfassung aufgenommen werden. Auch sollen künftig Aufsichtsratsmitglieder, die für das Land in den Gremien sitzen, vor die zuständigen Parlamentsausschüsse zitiert werden können.

Für Volksbegehren und Volksentscheide sollen die bisher recht hohen Hürden gesenkt werden. Die Details müssen noch geklärt werden. Um die Verfassungsartikel 61 und 62 zu ändern, die sich mit Volksinitiativen und Volksbegehren befassen, soll darüber parallel mit der Abgeordnetenhauswahl am 17. September abgestimmt werden. (tso/dpa)

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