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Berlin: Zum Schulessen serviert der Senat viele Fragen

Ab dem neuen Schuljahr soll das Mittagessen subventioniert werden. Über die Umsetzung streiten sich die Beteiligten

Senat und Bezirke haben noch immer nicht alle Fragen zur Subventionierung des Mittagessens an Ganztagsschulen gelöst. Vor allem der Umgang mit dem Härtefallfonds für bedürftige Kinder ist unklar. Verärgert sind die Schulen zudem darüber, dass sie ihre Freiheit bei der Wahl eines Caterers verlieren sollen.

Bisher können Ganztagsschulen selbst entscheiden, welchen Caterer sie nehmen. Wenn sie ein gesundes Essen wünschen, kann dies bedeuten, dass die Eltern freiwillig mehr Geld ausgeben. Dies soll künftig nicht mehr möglich sein, weil der Senat den Elternzuschuss auf 23 Euro pro Monat deckeln will. Da auch der Zuschuss des Landes auf 17 Euro beschränkt ist, darf das Essen nicht mehr als 40 Euro im Monat kosten.

„Damit wird unser Gesundheitskonzept ausgehebelt“, fürchtet Ellen Hansen, Leiterin der Schöneberger Werbellinsee-Grundschule. Ihre Schule hat sich bewusst für einen teureren Caterer entschieden, um eine bessere Qualität zu erreichen. Damit ist es vorbei, wenn die neue Rechtsverordnung umgesetzt wird. Schon erwägt die Schulkonferenz, lieber auf die Landeszuschüsse zu verzichten.

Die Bezirke sind nicht glücklich über die Vorschriften des Senats, müssen sie aber zum neuen Schuljahr umsetzen. „Aber können wir den Schulen tatsächlich Caterer aufzwingen?“, fragt sich nicht nur der Schulamtsleiter von Spandau, Horst Lorenz. Die Bezirke und Schulen befürchten, dass der Härtefallfonds von 413 000 Euro nicht reichen wird. Er soll den Kindern zur Verfügung stehen, deren Eltern nicht einmal die besagten 23 Euro zahlen können. Offen ist, was ein „Härtefall“ ist. Die Senatsverwaltung für Bildung hatte erwartet, dass die Bezirke und Schulen eine Liste mit Beispielen von Härtefällen aufstellen, an denen sich alle orientieren können. Die Schulamtsleiter sind ratlos,wie mit bedürftigen Kindern umgegangen werden soll, die nicht auf der Liste stehen. Sie haben jetzt ein Schreiben an die Bildungsverwaltung verfasst, in dem sie dafür plädieren, den Rektoren die Entscheidung selbst zu überlassen.

Dem Senat schwebt vor, dass Kinder dann aus dem Härtefallfonds ihr Essen bezahlt bekommen, wenn die Eltern „zeitweilig in besondere Notlagen geraten sind“. Nicht geklärt hat er die Frage, wie man mit Kindern umgehen soll, die in einer anhaltenden Notlage sind, weil die Eltern verschuldet sind oder trinken. Sollen die Kinder dann kein Geld aus dem Fonds bekommen? „Wir vermuten, dass das Geld nicht reichen wird“, sagt ein Neuköllner Schulamtsmitarbeiter angesichts der sozialen Problemlagen der Familien in seinem Bezirk. Er fragt sich, wer dafür aufkommen soll, wenn eine Schule mehr Geld braucht, als ihr rein rechnerisch aus dem Fonds zusteht. Schon fürchten einige Bezirke, dass sie „auf den Kosten sitzen bleiben“.

Mieke Senftleben (FDP) hält das ganze Verfahren für falsch. Sie plädiert dafür, den Schulen nicht nur das Geld für den Härtefallfonds, sondern auch die staatlichen Zuschüsse in Höhe von 17 Euro pro Kind direkt auszuzahlen und ihnen bei der Wahl des Caterers alle Freiheit zu lassen. Neuköllns Bildungsstadtrat Wolfgang Schimmang (SPD) hat noch einen anderenVorschlag: kostenloses Schulessen und dafür auf Kindergelderhöhungen verzichten.

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