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Seit Jahresbeginn müssen Vernehmungen bei Kapitalverbrechen aufgezeichnet werden.

© dpa

Zur Vernehmung bei Verbrechen: 35 Kameras für die Berliner Polizei

35 Videokameras sollen die Polizei künftig dabei unterstützen, Kapitalverbrechen aufzuklären. Auch Zeugen und Opfer sollen in bestimmten Fällen gefilmt werden.

Mit Hilfe von 35 Videokameras will die Berliner Polizei künftig Verdächtige bei Ermittlungen zu Verbrechen wie Mord und Totschlag vernehmen. Weitere mobile und feste Videoanlagen gebe es bei den Gerichten und Ermittlungsrichtern, antwortete die Senatsinnenverwaltung auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Tom Schreiber.

Seit Jahresbeginn müssen Vernehmungen von Verdächtigen bei Kapitalverbrechen mit Videokameras und Mikrofonen aufgezeichnet werden. Das gilt nach der 2017 geänderten Strafprozessordnung nun auch bei der Befragung von minderjährigen und geistig behinderten Verdächtigen.

Diese Kameras und das ganze Zubehör kosten laut Senat jeweils 6890 Euro, die stationäre Ausstattung in einem Vernehmungszimmer kostet laut Senat 19 850 Euro.

Die Polizei hatte in den vergangenen Jahren außerdem angekündigt, künftig in bestimmten Fällen auch die Befragung von Zeugen und Opfern von Straftaten zu filmen. Das soll hilfreich sein, wenn es etwa um Clan-, Rocker- und Bandenkriminalität geht. Häufig benennen Opfer und Zeugen unmittelbar nach der Tat den Täter. Später werden sie bedroht oder bestochen und ziehen ihre Aussage zurück. Daher soll die erste Aussage auf Video festgehalten werden. (dpa)

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