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Drohnen dürfen nicht höher als 100 Meter in die Lüfte aufsteigen (Symbolbild).

© Julian Stratenschulte/dpa

Zwischenfall am TXL: Drohne überrascht Piloten im Anflug

In 750 Metern Höhe kreuzten sich die Wege des Passagierflugzeugs und des kleinen Multicopters. Gefahr bestand nicht, doch die Polizei ermittelt.

Der Landeanflug war laut Polizei nicht bedroht, aber die Piloten des Passagierflugzeuges bekamen doch einen Schreck: Als sie ihren Jet am Sonnabend kurz vor 18 Uhr über Dallgow-Döberitz im Landkreis Havelland auf Tegel zusteuerten, kreuzte offenbar in etwa 750 Metern Höhe plötzlich eine Drohne den Kurs. Wer sie am Boden lenkte, ist bislang unklar. Die Polizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr.

Nach der „Verordnung zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten“ des Bundesverkehrsministeriums dürfen Drohnen seit April 2017 nur maximal 100 Meter hoch fliegen und nicht in die Kontrollzonen des An- und Abflugbereiches von Flughäfen eindringen. Zudem müssen sie in Sichtweite bleiben. Tabuzonen sind auch bewohnte Areale sowie Orte wie Kliniken oder Industrieanlagen, es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor.

Gegen all diese teils unübersichtlichen Regelungen wird nach Angaben von Insidern aber fast täglich verstoßen. Drohnen bis zu zwei Kilogramm dürfen auch Minderjährige in die Luft bringen. Die Flugsicherung schätzt, dass bis 2020 bundesweit mehr als eine Million der sogenannten Multicopter überwiegend von Hobbypiloten gesteuert werden.

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