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© dpa / Carsten Koall

„Kein rechtswidriges Verhalten“: Freispruch für Berliner S-Bahn-Kontrolleure

Weil sie einen Fahrgast beleidigt und attackiert haben sollen, standen drei Kontrolleure vor Gericht. Der Richter folgte der Verteidigung und entschied auf Freispruch.

Mehr als ein Jahr liegt der am Freitag vor dem Amtsgericht Tiergarten verhandelte Fall bereits zurück. Am Nachmittag des 21. März 2022 kam es in Berlin-Mitte zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Berliner S-Bahn-Kontrolleuren und einem Fahrgast. Auf der Anklagebank nun: Drei Männer; 26, 24 und 22 Jahre alt. Sie waren damals als Fahrscheinkontrolleure tätig.

Zugetragen haben soll sich folgendes: Der Fahrgast suchte nach seinem Ticket. Der 33-Jährige sah erst nach einem möglicherweise digitalen Fahrausweis auf seinem Handy, dann forschte er in seiner Brieftasche. Es kam zu einem Wortgefecht mit Kontrolleuren, der Fahrgast zückte sein Handy und filmte. Da eskalierte die Situation.

Die Anklage lautete auf Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Laut Anklage soll der 33-Jährige als „Hurensohn“ beschimpft worden sein. Er habe daraufhin sein Handy gezogen und gefilmt. Einer der Angeklagten habe ihm das Telefon aus der Hand geschlagen. An der Station Anhalter Bahnhof sei der Fahrgast aus der Bahn gezerrt worden. Er sei zu Boden gebracht worden. Der 33-Jährige hatte nach dem Geschehen getwittert: „Drei Kontrolleure schlagen mich zusammen.“

Als Zeuge spürbar angespannt

Nun war er als Zeuge spürbar angespannt. „Ich habe lange nach dem Fahrausweis gesucht“, so der Wissenschaftliche Mitarbeiter. Da sei er beleidigt worden. „Ich fragte nach Namen, weil ich es melden wollte.“ Doch Ausweise seien ihm nicht gezeigt worden. „Mir wurde das Handy aus der Hand geschlagen“, so der Fahrgast. An der nächsten Station sei er aus der Bahn „gedrückt, geschubst“ worden.

Die damaligen Kontrolleure wiesen die Vorwürfe über ihre Verteidiger zurück. „Der angeblich Geschädigte hat absichtlich rumgewühlt und die Kontrolle verzögert, um anderen Leute, die keinen Fahrschein hatten, die Flucht zu ermöglichen“, so einer der Anwälte. Das habe er damals zu einer Zeugin gesagt. Der Mann habe auch durch fortwährendes Filmen provoziert. „Er kam immer näher mit dem Telefon“, so die Verteidiger. In der Auseinandersetzung, in der der Mann laut Videos beleidigt habe, sei ihm ein Hausverbot erteilt worden. Dem sei er nicht gefolgt. Die Angeklagten hätten es nach mehrmaliger Aufforderung durchgesetzt, „er wurde rausbugsiert“.

Die Staatsanwältin forderte Bewährungsstrafen gegen zwei der Angeklagten. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Dem folgte der Richter: Rechtswidriges Verhalten der Angeklagten sehe er nicht. Der 33-Jährige sei nicht geschlagen worden. „Er ließ das Filmen nicht, wurde beleidigend.“

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