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Tauschbörse: Großbritannien plant Sperre für Filesharer

Wer Illegales herunterlädt, fliegt aus dem Netz: Dieser Plan wurde schon in einigen Ländern diskutiert, nun will London ihn umsetzen: "Three Strikes" heißt das Modell

Laut einer am Donnerstag veröffentlichen Erklärung wird in der britischen Regierung erwogen, als Strafe gegen das illegale Tauschen und Herunterladen von Daten den Betroffenen den Zugang zum Internet zu sperren. Der Text, der vom 2009 neu geschaffenen Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Kompetenzen verfasst wurde, will Ideen zum Kampf gegen Filesharing debattieren.

Die Autoren wünschen sich einen "kraftvollen Werkzeugkasten", um gegen Filesharer auch in Zukunft etwas ausrichten zu können. Die bisherigen Maßnahmen seien zu leicht zu umgehen und würden zu schnell von neuen Techniken überholt. Daher schlagen sie vor, die Sperrung von Accounts als letztes Mittel zu ermöglichen. Wenn dreimal verwarnt wurde, wird der Account gekappt. "Three-Strikes" heißt das Modell, drei Treffer. Der plakative Name kommt aus dem Baseball, wo der Schlagmann nach drei Fehlschlägen nicht weiterspielen darf.

Die Täter ermitteln sollen die Rechteinhaber, also die Industrie. Die Serviceprovider setzen die Strafe durch. Von einem Gericht als unabhängige Instanz ist in dem Text nicht die Rede.

Wie ernst ein solcher Eingriff ist, scheint den Beamten bewusst zu sein. Immerhin steht in dem Papier, die Sperrung werde sicher nicht nur den Beschuldigten betreffen, sondern auch all jene, die in dessen Haushalt leben. Zudem werde auch nicht einfach nur das Internet unterbrochen, sondern der Zugang zu diversen Kommunikationsformen. Außerdem wird eingestanden, dass die Beobachtung "illegaler P2P-Aktivität über verschiedene Netzwerke und unterschiedlichen Inhalt hinweg sehr schwierig ist". Trotzdem halten die Autoren es für ein angemessenes Mittel im Kampf gegen Datendiebstahl.

Um Kollateralschäden zu begrenzen, solle "so gut wie möglich sichergestellt werden", dass Unschuldige ihren Internetzugang zurückbekommen können, sollten sie von den "technischen Maßnahmen" betroffen sein.

Rechtliche Probleme kommen nicht zur Sprache. Dabei sind sie es, die bislang verhindert haben, dass dieses sogenannte Modell irgendwo offiziell eingeführt wurde. In Frankreich beispielsweise wurde das entsprechende Gesetz gerade vom Obersten Gericht gestoppt, da es gegen mehrere Grundrechte verstieß.

Das heißt jedoch nicht, dass es nicht bereits angewendet wird. Nach einem Bericht des Guardian klemmt der britische Internetprovider Karoo schon länger den Zugang ab, wenn seine Kunden Urheberrechte verletzt haben. Karoo versorgt in der nordostenglischen Stadt Kingston upon Hull ungefähr 90.000 Nutzer und ist der einzige Anbieter dort.

Seit Jahren geschehe der Rausschmiss ohne Warnung, schreibt die Zeitung. Anschließend würden die Kunden in einem Brief über den Grund informiert und dürften gegen ein Schuldeingeständnis und Zahlung von 30 Pfund einen neuen Zugang beantragen. Für die Betroffenen eine riskante Methode, haben sie doch bei späteren Klagen von Rechteinhabern mit einem solchen schriftlichen Schuldgeständnis schlechte Aussichten.

Inzwischen gebe es heftige Proteste gegen diese Praxis, schreibt der Guardian, auch wenn der Fall Karoo bislang nicht allzu viel Bekanntheit erlangt habe. Geändert habe sich dadurch aber nur eines: die Betroffenen bekommen nun vorher eine Warnung zugeschickt, dreimal.

Quelle: ZEIT ONLINE

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