zum Hauptinhalt

SchülerVZ: Erpressung oder Schweigegeld?

Der Anwalt des 20-jährigen Mannes, der wegen des Vorwurfs der Erpressung in Untersuchungshaft saß und sich dort das Leben nahm, sieht Hinweise, die ein neues Licht auf die Vorgänge bei SchülerVZ werfen würden.

Eine abschließende Klärung wird es vermutlich nicht geben. Doch nach der Selbsttötung eines 20-jährigen Mannes in der Untersuchungshaft im Jugendgefängnis Berlin-Plötzensee, der das Online-Netzwerk SchülerVZ erpresst haben soll, spricht der Anwalt des Erlangers nun von einem „Schweigegeld“-Angebot. „Ich habe nicht gesagt, dass es so war, aber es gibt Hinweise darauf, dass es so gewesen sein könnte“, sagte Ulrich Dost dem Tagesspiegel. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 20-Jährigen vorgeworfen, dass er Profile von mehr als einer Million Nutzer von  SchülerVZ kopiert und versucht haben soll, damit 80 000 Euro von den Betreibern der VZ-Netzwerke zu erpressen. Laut Staatsanwaltschaft hatte der Mann mit dem Spitznamen „Exit“ die versuchte Erpressung bereits eingestanden.

Die Ermittlungsunterlagen ergeben nach den Ausführungen von Anwalt Dost ein anderes Bild: Bevor es zur angeblichen  Erpressung gekommen sei, habe sich der junge Mann per Internet mit einem Mitarbeiter der VZ-Netzwerke gechattet. Dabei sei er unter anderem darauf hingewiesen worden, das Datendiebstahl ein schweres Vergehen sei und dass die Daten einen erheblichen Wert von „mehreren Millionen Euro“ hätten. Der eigentliche Hinweis aber, die VZ-Netzwerke könnten dem jungen Mann ein „Schweigegeld“ angeboten haben, sieht der Jurist  in einer anderen Passage belegt. „Wenn wir es schaffen, die Daten zu lokalisieren und die Leute zu bewegen, diese zu löschen, bezahlen wir euch auch dafür“, sei dem Mann demnach mitgeteilt worden. „Wenn es  ein solches unbeziffertes Zahlungsangebot gegeben hat, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste“, argumentiert Dost auf seiner anwaltlichen Homepage. Dass er diese Hinweise erst nach der Selbsttötung öffentlich gemacht hat,  erklärt Dost mit seiner Verteidigungsstrategie. So habe er die Widersprüche erst in der Verhandlung und nicht bereits im Vorfeld in den Medien thematisieren wollen. „

Ein Freispruch wäre im Falle eines Strafverfahrens durchaus zu erwarten gewesen.“ Die VZ-Netzwerke, zu denen neben SchülerVZ noch StudiVZ und MeinVZ gehören, wiesen die Anschuldigungen des Anwalts entschieden zurück. „Die Vorwürfe sind ebenso unglaublich wie haltlos“, schreibt VZ-Netzwerke-Chef Markus Berger-de León im Unternehmens-Blog. Die Beurteilung und Handhabung des Falls liege bei den zuständigen Behörden. Gleichzeitig äußerte das Unternehmen seine Bestürzung über die Tragödie. „Wir sprechen allen Angehörigen unser tiefstes Beileid aus“, hieß es weiter im Blogeintrag. Vor rund zwei Wochen war bekannt geworden, dass der SchülerVZ-Nutzer eine Vielzahl von Profilen aufgerufen und Kopien von Daten angelegt habe, darunter Name, Schule, Geschlecht, Alter, Profilfoto. Dem Internetblog netzpolitik.org wurden nach eigenen Angaben mehr als eine Million Datensätze zugespielt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte in der vergangenen Woche mitgeteilt, mehr als 100 000 Datensätze aus dem Netzwerk von netzpolitik.org erhalten zu haben, darunter auch sensible personenbezogene Daten von Teilnehmern, die ihre Daten in dem Netzwerk ausdrüklich nur für Freunde sichtbar eingestellt hatten.

Der Anwalt ist hingegen   überzeugt, dass es seinem Mandanten nicht um Geld ging. Er habe  weder beabsichtigt, die Daten zu verkaufen, noch Geld zu erpressen. „Das war Just for fun. Er wollte zeigen, dass er einen Crawler programmieren kann, der das gleiche macht, was Google im Großen tut.“ Da die Daten überdies frei einsehbar waren, hätten sie  gar nicht ausgespäht werden können, so Dost, der darauf hinweist, dass  kein Verfahren wegen Datendiebstahls angestrengt wurde.

Mit dem massenhaften Kopieren der SchülerVZ-Profile beschäftigt sich zudem weiterhin  der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix. Es werde geprüft, ob ein Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz eingeleitet werde, erklärte die Behörde. Dafür müsse allerdings zuerst der Sachverhalt geklärt werden, sagte die Sprecherin. Dazu gehört unter anderem, dass das Unternehmen dem Datenschutzbeauftragten in einer Anhörung den Vorgang erläutert. Das Ermittlungsverfahren gegen den jungen Erlanger hat hingegen mit dem Tod des Mannes ein Ende gefunden. Dass sein Mandant tot ist, weiß Anwalt Dost nur aus den Medien. Von der  Justiz wurde er darüber nicht informiert.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false