zum Hauptinhalt
Der neue Rundfunkbeitrag.

© WDR/ARD

Gericht: Beitragsservice muss nicht alles wissen

Der Rundfunkbeitrag beschäftigt weiter die Justiz. Jetzt entschied ein Göttinger Gericht, dass alte Adressen nicht in die Hände des neuen Beitragsservices geraten dürfen.

Dieses Urteil dürfte manche aufatmen lassen, die befürchten mussten, im Zuge der neuen Beitragserfassung Rundfunkgebühren nachzuzahlen. Wo Bürger früher gewohnt haben, geht den GEZ-Nachfolger „Beitragsservice“ nichts an. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen in einem Eilverfahren entschieden. Der umfassende Meldedatenabgleich, durch den die Rundfunkgebühren-Einzugsstelle von den Behörden Informationen über die Bürger erhält, sei zumindest in Teilen unzulässig, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

Hintergrund ist der zum 1. Januar 2013 in Kraft getretene Staatsvertrag, der die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend ändert. Bislang musste nur Gebühr zahlen, wer ein Empfangsgerät bereit hielt. Inzwischen ist jeder Wohnungsinhaber zur Zahlung verpflichtet. Damit der Beitragsservice weiß, bei wem er kassieren kann, sollen die Meldebehörden den Landesrundfunkanstalten nach und nach rund 70 Millionen Meldedatendatensätze liefern. Dabei geht es um Namen, Geburtsdatum, akademische Titel und Familienstand sowie - und hier wird es besonders interessant - um Anschriften aktueller und früherer Haupt- und Nebenwohnungen.

Die Frage, die sich aufdrängt: Wird einem Beitragswilligen und -Pflichtigen mit dieser Adressen-Auskunft, der es früher, also vorm 1.1.2013, nicht immer so genau mit den GEZ-Gebühren nahm, mit dieser Alte-Adressen-Auskunft nicht ein Ei ins Nest gelegt (neben weiteren Fragen nun neuen Beitrag)? Weil er die bevorstehende Übermittlung seiner Daten durch die Stadt Bad Gandersheim an den NDR verhindern will, hat ein Bürger jedenfalls das Verwaltungsgericht Göttingen angerufen. Er sieht sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Zudem hält er den Staatsvertrag und den Meldedatenabgleich für verfassungswidrig, weil ein bundesweites Melderegister drohe.

Es gehe nicht um die Eintreibung von alten Rückständen

Zumindest teilweise gaben die Richter dem Bürger recht. Es sei nicht ersichtlich, wozu der Beitragsservice Informationen über frühere Wohnsitze erfahren müsse. Denn die Daten dürften ohnehin nur genutzt werden, um ab dem 1. Januar 2013 fällig gewordene Beiträge einzuziehen, nicht aber um möglicherweise früher entstandene Gebührenrückstände einzutreiben, sagte ein Gerichtssprecher. Das bestätigte auch ein NDR-Sprecher gegenüber dem Tagesspiegel. "Es ist richtig, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio keine Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2013 einfordern werden. Melden sich Bürgerinnen und Bürger nicht selbstständig an, werden sie angeschrieben, um die Beitragspflicht zu klären. Besteht die Beitragspflicht, werden sie rückwirkend zum 1. Januar 2013 herangezogen."

Auch Daten zum Familienstand oder möglichen akademischen Titeln dürfe eine Kommune nicht weiterleiten, so das Gericht weiter. Es sei nicht erkennbar, dass sie für die Festsetzung der Rundfunkgebühr von Bedeutung seien.

Der NDR sei sehr kurzfristig zu diesem Verfahren beigeladen worden und prüfe derzeit, ob er Rechtsmittel einlege, sagte ein Sendersprecher. Man sehe sich im Prinzip im Recht, auch im Sinne der Datenschützer. „Die Datenübermittlung im Rahmen des einmaligen Meldedatenabgleichs erfolgt auf Grundlage des von allen Bundesländern verabschiedeten Rundfunkbeitragsstaatsvertrags.“ Der sehe vor, dass auch der Doktorgrad, der Familienstand sowie die letzte Anschrift von Haupt- und Nebenwohnung angegeben werden müssten. Die bisherigen Gerichtsentscheide hätten die Regelungen des einmaligen Meldedatenabgleichs bestätigt.

Die Gefahr eines bundesweiten Melderegisters sieht das Gericht allerdings nicht. Denn jede Rundfunkanstalt könne nur auf Daten aus ihrem jeweiligen Sendegebiet zurückgreifen. Gegen die Entscheidung ist Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg möglich.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false