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Der Axel Springer Verlag verkauft seine Regionalzeitungen.

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Nach Hinweisen des Bundeskartellamtes: Springer und Funke müssen nachregeln

Der Verkauf von Regionalzeitungen wie der "Berliner Morgenpost" und mehrerer Zeitschriften aus dem Springer-Verlag an die Essener Funke-Gruppe ist komplizierter als zunächst angenommen. Den einheitlichen Antrag beim Bundeskartellamt haben die beiden Häuser nun in vier Einzelanträge aufgesplittet.

Die Übernahme mehrerer Regionalzeitungen sowie Frauen- und Programmzeitschriften des Medienhauses Axel Springer durch die Essener Funke-Mediengruppe (ehemals WAZ-Gruppe) ist komplizierter als zunächst angenommen. Am Montag teilten die beiden Häuser mit, dass sie den ursprünglichen einheitlichen Genehmigungsantrag beim Bundeskartellamt zurückgezogen haben, „um das bereits laufende Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und schrittweise gesonderte Freigaben zu ermöglichen“. Damit werde auf Hinweise des Bundeskartellamts reagiert, teilten die Verlage in einer gemeinsamen Erklärung am Montag mit. Kartellamtschef Andreas Mundt hatte bereits zuvor gesagt, dieses Verfahren sei kein Selbstläufer.

Die Unternehmen hatten im Juli die Übernahme der Regionalzeitungen und der Zeitschriften vereinbart. Zudem wurde in dem Vertrag die Gründung von Gemeinschaftsunternehmen für Vermarktung und Vertrieb festgelegt – alles vorbehaltlich der Kartellamtszustimmung.

Das kartellrechtliche Genehmigungsverfahren wird nun neu in vier Einzelpakete aufgeteilt. Ein Paket umfasst die Regionalzeitungen „Berliner Morgenpost“ und „Hamburger Abendblatt“ sowie die Frauenzeitschriften „Bild der Frau“ und „Frau von Heute“. Im zweiten Paket sind die Programmzeitschriften „Hörzu“, „TV digital“, „Funk Uhr“, „Bildwoche“ und „TV neu“ enthalten. In der dritten Gruppe geht es um das Gemeinschaftsunternehmen Vertrieb und in der vierten um das Gemeinschaftsunternehmen Vermarktung. Der Gesamtumfang der geplanten Transaktion soll unverändert bleiben, die Kaufsumme beläuft sich auf 920 Millionen Euro. Die neuen Anträge sollen unverzüglich beim Bundeskartellamt eingereicht werden, heißt es weiter. Mit einer ersten Entscheidung sei noch in diesem Jahr zu rechnen, mit den übrigen Entscheidungen im nächsten Jahr. Kurt Sagatz

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