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Die niederländischen Journalisten Jelle Visser und Jan Ponsen wurden freigesprochen.

© dpa

Nazi-Kriegsverbrecher gefilmt: Aufnahme mit verdeckter Kamera: Freispruch für Journalisten

Die niederländischen Journalisten Jan Ponsen und Jelle Visse hatten den verurteilten Naziverbrechter Heinrich Boere mit verdeckter Kamera gefilmt - und wurden dafür angeklagt. Nun wurden sie frei gesprochen.

Der Freispruch für die beiden niederländischen Journalisten Jan Ponsen und Jelle Visser des Nachrichten-Programms EenVandaag, die den verurteilten Kriegsverbrecher Heinrich Boere 2009 mit versteckter Kamera in Eschweiler gefilmt hatten, ist in den Niederlanden mit Erleichterung aufgenommen worden. Der Freispruch hatte keine riesigen Schlagzeilen ausgelöst, was vor Jahren sicher noch der Fall gewesen wäre. Das Interesse konzentrierte sich hauptsächlich auf Fachmedien und Journalistenverbände. 

„Wir sind unglaublich froh über diesen Freispruch. Wir hatten immer gehofft, dass der Richter einsieht, dass das gesellschaftliche Interesse schwerer wiegt als die deutschen Gesetze. Wir sind erleichtert und es ist für uns eine Bestätigung, dass es gut und wichtig ist, diese Geschichte zu erzählen, vor allem auch für die Nachkommen“, sagten die beiden Journalisten in einer ersten Stellungnahme.

Der Chefredakteur des Programms EenVandaag des Fernsehsenders AVRO sagte in „Totaal TV“:

„Das ist ein Sieg des Journalismus. Die Pressefreiheit ist eine der Säulen der Demokratie. Ein gerechtes Urteil.“ Die Nachfahren der Opfer des Kriegsverbrechers Boere waren extra nach Eschweiler gekommen, um die beiden Journalisten zu unterstützen. Dinja Bicknese ist die Tochter des Apothekers, den Boere ermordet hatte. Annie Schröder-Schilte ist die Tochter eines Hotelbesitzers, den Boere im Krieg verraten hatte und der danach im Konzentrationslager umgekommen ist.

Nach einem Bericht der niederländischen Zeitung „Het Parool“ reagierte auch die Niederländische Journalistenvereinigung (NJV) hoch erfreut. Thomas Bruning vom NJV war eigens nach Eschweiler zum Prozess gereist: „Der Richter hat im Urteil die Verletzung der Privatsphäre von Heinrich Boere nicht höher eingeschätzt als das öffentliche Interesse. Wir betrachten dieses Urteil als einen Sieg des Journalismus.“ Der Einsatz einer verborgenen Kamera sei mit großer Sorgfalt zu bedenken, aber er sei ein geeignetes Mittel, um Missstände anzuprangern. „Wir sind froh, dass der deutsche Richter dieses Interesse gewürdigt und den journalistischen Interessen Vorrang gegeben hat.“

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