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Neues Verfahren: Kika-Skandal: Ermittlungen gegen NDR-Programmdirektor Beckmann

Beim Kika kehrt keine Ruhe ein. So ermittelt die Staatsanwaltschaft Erfurt erneut wegen des Verdachts auf Untreue und Bestechung. Zu den Beschuldigten gehört nun auch der heutige NDR-Programmdirektor.

Dass gegen den derzeit beurlaubten Kika-Programmgeschäftsführer Steffen Kottkamp und den ehemaligen Herstellungsleiter Marco K. ermittelt wird, ist bereits seit Ende des Jahres bekannt gewesen. Doch nach Recherchen des NDR Medienmagazins ZAPP gehört zu den vier Beschuldigten im neuen Ermittlungsverfahren, das die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Vorwurfs der Untreue und der Beihilfe zur Untreue eröffnet hat, auch der ehemalige Kika-Programmgeschäftsführer und derzeitige NDR-Fernsehdirektor Frank Beckmann. Beckmann war von 2000 bis 2008 Programmgeschäftsführer des gemeinsamen Kinderkanals von ARD und ZDF.

Nach Angaben von "Zapp" beziehen sich die Ermittlungen auf den Zeitraum 2008 bis 2010 und betreffen zwei Sachverhalte. Zum einen gehe es um Kosten für Feiern von Kika-Mitarbeitern, die über Produktionskosten abgerechnet worden sein sollen. Der zweite Sachverhalt betreffe Personalkosten, die ebenfalls nicht korrekt abgerechnet worden sein sollen. Insgesamt gehe es nach Angaben der Ermittlungsbehörde derzeit um ca. 100 000 Euro. Welchem konkreten Vorwurf gegenüber Frank Beckmann nachgegangen wird, sei derzeit noch unklar. Beckmann sagte, von dem Ermittlungsverfahren bislang keine Kenntnis zu haben und die Vorwürfe nicht zu kennen. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich werde die Behörden bei der Aufklärung des Sachverhalts nach Kräften unterstützen.“

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt wollte sich zu dem Ermittlungsverfahren auf Anfrage des Tagesspiegels nicht äußern. NDR-Justitiar Werner Hahn teilte jedoch mit, dass der NDR noch am Donnerstag einen Antrag auf Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft stellen wollte. Dazu betonte er: "Wie bei allen von staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen betroffenen Menschen gilt auch für Herrn Beckmann bis zum Abschluss des weiteren Verfahrens die Unschuldsvermutung." sop

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