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Arbeitsplatz. Das Verwaltungsgebäude des ZDF auf dem Mainzer Lerchenberg. F.: imago

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Reporterin weiter ohne gleichen Lohn: ZDF-Journalistin scheitert mit Diskriminierungsklage

Eine feste freie Mitarbeiterin hat gegen das ZDF geklagt, weil sie erheblich weniger verdient als männliche Kollegen. Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage abgewiesen. Die Begründung stößt auf Kritik.

Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer ZDF-Reporterin auf Lohngleichheit abgewiesen. Natürlich dürften Frauen und Männer aus geschlechtsspezifischen Gründen nicht unterschiedlich bezahlt werden, befand Arbeitsrichter Michael Ernst am Mittwoch. Die Voraussetzungen für eine Lohndiskriminierung seien in diesem Fall aber nicht gegeben. Die Klägerseite kündigte gegen das Urteil Berufung an. Das ZDF wies die Vorwürfe zurück. (Aktenzeichen 56 Ca 5356/15)

Die unter anderen mit dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis ausgezeichnete Journalistin ist seit fast zehn Jahren feste freie Mitarbeiterin des ZDF-Politmagazins „Frontal 21“. Nachdem sie feststellte, dass sie bei gleicher Arbeitsleistung erheblich weniger verdiente als ihre männlichen Kollegen, die zum Teil weniger Berufserfahrungen hatten und kürzere Zeit dabei waren, versuchte sie zunächst ein höheres Gehalt zu verhandeln. Zudem verlangte die 45-Jährige vom ZDF Auskunft über die Vergütung ihrer Kollegen und eine Entschädigungszahlung wegen Ungleichbehandlung. Als das scheiterte, klagte sie beim Arbeitsgericht wegen Ungleichbehandlung aus geschlechterdiskriminierenden Gründen.

Für das Arbeitsgericht fällt die Lohnungleichheit aber unter die Vertragsfreiheit und ist Verhandlungssache. Zudem seien die männlichen Kollegen, auf die sich die Klägerin beziehe, anders als sie fest angestellt. Die von ihr benannten Mitarbeiter seien deshalb nicht vergleichbar, weitere Anhaltspunkte für die behauptete Ungleichbehandlung seien aber nicht gegeben, hieß es zur Begründung.

Die Kläger-Seite bezeichnete das Urteil als „in schwerwiegender, ja willkürlicher Weise rechtsfehlerhaft“ und kündigte Berufung vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg an. Grundsätzlich gelte im Verhältnis von Mann und Frau „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, betonte Rechtsanwalt Hans-Georg Kluge. Für eine mögliche Diskriminierung seien in der Klageschrift eine Vielzahl von Belegen geliefert worden, die das Gericht ignoriert habe. Für Kluge war der Richter auch „offensichtlich“ voreingenommen. epd/Tsp

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