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Medien: Schutz der Privatsphäre: Christiansen gewinnt Streit um Luftaufnahmen ihres Hauses

Nach einer halben Stunde Schlagabtausch hallte das Wort durch den Gerichtssaal, das Prominente aufschrecken lässt: "Paparazzi". Rechtsanwalt Christian Schertz hatte es am Dienstag vor dem neunten Zivilsenat des Berliner Kammergerichts ausgerufen - kurz darauf konnte er als Gewinner eines bedeutenden medienrechtlichen Streits den Saal verlassen.

Nach einer halben Stunde Schlagabtausch hallte das Wort durch den Gerichtssaal, das Prominente aufschrecken lässt: "Paparazzi". Rechtsanwalt Christian Schertz hatte es am Dienstag vor dem neunten Zivilsenat des Berliner Kammergerichts ausgerufen - kurz darauf konnte er als Gewinner eines bedeutenden medienrechtlichen Streits den Saal verlassen. Schertz vertritt ARD-Moderatorin Sabine Christiansen, die sich gegen die Veröffentlichung von Fotos ihres Privathauses auf Mallorca wehrt. Nun errang sie einen Erfolg - der Schutz der Privatsphäre siegte über das Informationsinteresse der Öffentlichkeit am Leben von Prominenten.

Der Hamburger Fotograf Peter Sylent hatte für seine Agentur "Sylent Press" das Anwesen von Christiansen aus der Luft fotografiert. Die Leser von "TV Movie" konnten in den Swimmingpool der TV-Frau gucken, im Artikel waren Adresse und Wegbeschreibung nachzulesen. Für den Anwalt des Fotografen, Axel Nordmann, ist diese Berichterstattung durch die Pressefreiheit geschützt. Er bezeichnete ein Verbreitungsverbot der Fotos als "praktisches Berufsverbot" für seinen Mandanten. Es sei nicht einzusehen, warum über eine Person von öffentlichem Interesse nicht berichtet werden dürfe.

Christiansens Anwalt Schertz hielt dagegen, dass die Privatsphäre von Prominenten geschützt werden müsse. Er bezog sich auf Urteile, mit denen sich bereits die TV-Moderatorinnen Alida Gundlach und Ulla Kock am Brink sowie Produzentin Regina Ziegler erfolgreich gegen Luftaufnahmen ihrer Häuser gewehrt hatten. "Das Private muss tabu bleiben", sagte Schertz dem Tagesspiegel.

Richter Wilhelm Baumeister folgte dieser Argumentation. "Der Schutz für Prominente entfällt erst, wenn sie selbst an die Öffentlichkeit gehen", sagte er und bestätigte das Verbreitungsverbot der Luftaufnahmen (Az. 9 U 1464/00), das bereits vom Berliner Landgericht verhängt wurde. In einer weiteren Entscheidung untersagte Baumeister der "Sylent Press", Einträge über Christiansens Haus aus dem Handelsregister zu verbreiten. Sylent hatte sich diese für seine Recherchen besorgt und der Redaktion der "Neuen Revue" zur Verfügung gestellt.

Der Verlierer schüttelte nach der Entscheidung den Kopf. Christiansen habe immer offen über ihr Leben auf Mallorca geredet. "Erst wirft man dem Hund den Fraß vor und dann darf er nicht zubeißen", erregte er sich. Sylent erwägt, den Fall vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen.

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