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Gerichtsentscheidung: Stasi-Vorwurf: Gysi siegt und siegt nicht

Das ZDF unterliegt dem Politiker der Linken, zumindest teilweise.

Gregor Gysi, Fraktionschef der Linken im Bundestag, hat im Streit um die Berichterstattung über Stasi-Vorwürfe einen Teilerfolg gegen das ZDF erzielt. Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts bleibt es dem Sender verboten, mit einem bereits ausgestrahlten Bericht den Verdacht zu erwecken, Gysi habe im Fall des Regimekritikers Robert Havemann „wissentlich und willentlich“ an die DDR-Staatssicherheit berichtet. Gysi scheiterte zugleich aber mit einem weitergehenden Antrag, dem ZDF auch die künftige Verwendung einer Interview-Äußerung der Stasi-Unterlagenbeauftragten Marianne Birthler zu verbieten, auf der der umstrittene Beitrag fußte. Im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 hatte Birthler Gysi im Kontext mit einem Dokument aus ihrer Behörde beschuldigt, als Anwalt „wissentlich und willentlich“ über Havemann an die Stasi berichtet zu haben. Gysi bestreitet das vehement.

Der Verbotstenor des Urteils vom Freitag betrifft nur die konkrete Darstellungsform im TV-Beitrag, nicht aber die Ausstrahlung der Birthler-Äußerungen. Der Sender habe sich – anders als von Gysi behauptet – in dem Bericht auch nicht deren Meinung zu eigen gemacht, urteilte das Gericht. Der Beitrag sei allerdings „nicht hinreichend ausgewogen“ gewesen und habe damit die Grundsätze einer presserechtlich zulässigen Verdachtsberichterstattung verletzt. Das ZDF steht jetzt vor der Gratwanderung, die Birthler-Aussage über eine angebliche Stasi-Mitarbeit von Gysi senden zu dürfen ohne zugleich selbst den Verdacht zu erwecken, Gysi sei Stasi-IM gewesen. Gegen das Urteil haben beide Seiten Berufung eingelegt. jbh

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