zum Hauptinhalt
Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der Öffentlich-Rechtlichen wegen der Gebührenerhöhung abgelehnt.

© imago images/foto2press

Streit um Rundfunkbeitrag: Den Öffentlich-Rechtlichen gehörig den Kopf gewaschen

So hatten sich ARD, ZDF und Deutschlandradio den Gang nach Karlsruhe nicht vorgestellt. Nun mit schwarzen Bildschirmen zu drohen, macht es nicht besser. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Kurt Sagatz

Das Bundesverfassungsgericht hat den öffentlich-rechtlichen Sendern mit seinem Beschluss in Sachen Beitragserhöhung gehörig den Kopf gewaschen und der mitunter an Selbstherrlichkeit grenzenden Haltung der Intendanten einen gehörigen Dämpfer erteilt.

In dem es keine Eilanträge gegen die Ratifizierungsblockade aus Sachsen-Anhalt zugelassen hat, ist der höhere Rundfunkbeitrag auf derzeit nicht absehbare Zeit vom Tisch. Und damit vorerst auch die Hoffnung von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Entscheidung eines demokratisch gewählten Landesoberhauptes auf verfassungsrichterlichem Wege doch noch zu ihren Gunsten zu entscheiden.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Schlimmer noch: Der Erste Senat des Verfassungsgerichts erklärt seine Ablehnung der Eilanträge damit, dass diese nicht hinreichend begründet wurden.

Nicht nur, dass die Sender offenbar geglaubt haben, nach den bisherigen Pro-Öffentlich-Rechtlichen Grundsatzentscheidungen aus Karlsruhe unter anderem zur Bestands- und Entwicklungsgarantie einen grundgesetzlich verbrieften Anspruch darauf zu haben, dass automatisch in ihrem Sinne entschieden wird. Darüber hinaus haben es sich die Justitiare der Sender offensichtlich in ihren Antragsbegründungen etwas zu einfach gemacht.

Den Einwand vorweggenommen

Zu einfach macht es sich aber nun auch Tom Buhrow, der derzeitige ARD-Vorsitzende. Nach dem richterlichen Beschluss droht er unumwunden mit Programmeinschränkungen.

Doch den Wink mit schwarzen Bildschirmen haben die Richter bereits geahnt. Ihrer Bewertung zufolge ist es nicht plausibel, dass die Sender ihr Programmangebot nicht für eine gewisse Zeit in eigener „Vorleistung“ realisieren können.

Anders gesagt: Die Sender müssen sich bis zur Verhandlung über die Verfassungsbeschwerde gedulden. Zumal Karlsruhe signalisiert hat, dass noch nichts entschieden ist - weder in die eine noch in die andere Richtung. Noch besser wäre es freilich, wenn sie gemeinsam mit der Politik nach Möglichkeiten suchten, die in Teilen durchaus berechtigte Kritik auszuräumen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false