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Über Facebook kann vieles verschickt werden - aber kein Penisbild.

© AFP

Urteil in Rostock: Geldstrafe für Verschicken von Penisbild

Rostocker verschickte über Facebook Penisbild an Leipziger Menschenrechtsaktivistin. Gericht bestätigt Geldstrafe

Ein Rostocker muss wegen des Verbreitens pornografischer Schriften eine Geldstrafe bezahlen. Der 53-Jährige hatte nach Überzeugung des Richters am Landgericht Rostock im Dezember 2017 über Facebook ein Penisbild an eine Leipziger Medienunternehmerin und Menschenrechtsaktivistin geschickt. Dafür hatte ihn bereits das Amtsgericht Rostock im Juli 2018 zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Mann legte aber Berufung ein, die das Landgericht am Dienstag als unbegründet verwarf.

Im Prozess hatte der Rostocker bestritten, die Bilder verschickt zu haben. Ermittler hatten bei der Auswertung seines Handys allerdings die entsprechenden Fotos auf dem Speicher gefunden. Der Mann konnte von der Staatsanwaltschaft relativ schnell ermittelt werden, da er die Nachrichten bei Facebook unter seinem Klarnamen geschrieben und als Profilbild ein Foto von sich hochgeladen hatte. Der 53-Jährige und die Frau waren nach eigenen Angaben nicht miteinander bekannt. Warum der Mann ausgerechnet ihr die Bilder schickte und was seine Beweggründe waren, blieb vor Gericht unklar. Gegen das Urteil kann er noch Revision einlegen.

Frauen können sich wehren

Die Frau bezeichnete das Urteil als Signal an alle Mädchen und Frauen, die im Internet ungefragt Penisbilder von Fremden zugeschickt bekommen: „Sie können sich wehren. Dafür haben wir ein Gesetz, das erfolgreich angewendet werden kann.“

Ein Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft betonte, dass Straftaten im Internet konsequent verfolgt würden. Demnach hätten die Strafverfolger in Mecklenburg-Vorpommern in den vergangenen zwölf Monaten gezielt Computerfachleute eingestellt und dadurch deutlich mehr Fälle aufklären können. (mit dpa)

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