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''Zeitungszeugen'': Der unterschätzte Leser

Verleger Peter McGee ignoriert das Nachdruckverbot von NS-Zeitungen und lässt eine Ausgabe des "Völkischen Beobachters" von 1933 drucken. Wissenschaftler pflichten ihm bei.

Die „Zeitungszeugen“ machen weiter. Trotz des vom bayerischen Finanzministerium geforderten Verbots werden sie am Donnerstag wie geplant am Kiosk erscheinen, unter anderem mit einer Ausgabe des NSDAP-Blattes „Völkischer Beobachter“ vom 1. März 1933. Damit lässt es die seit zwei Wochen in Deutschland erscheinende Edition, die Zeitungen aus der NS-Zeit im Original nachdruckt, auf einen juristischen Streit ankommen.

Bis Mittwochabend läuft noch die Frist, die das Finanzministerium den „Zeitungszeugen“ setzte, um eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben und die bisher erschienen Exemplare vom Kiosk zu nehmen. Peter McGee, der die „Zeitungszeugen“ in seinem englischen Verlag Albertas Limited herausgibt, will sie aber nicht unterzeichnen. Im Gegensatz zum bayerischen Finanzministerium ist er der Ansicht, dass das Ministerium nach der abgelaufenen Frist von 70 Jahren keine Urheberrechte mehr bei NS-Zeitungen wie „Völkischer Beobachter“ und „Der Angriff“ geltend machen kann.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs war das gesamte Vermögen des Eher-Verlags, in dem die NS-Blätter erschienen, an das bayerische Finanzministerium übergegangen – auch die Verlags- und Nachdruckrechte. Das Ministerium sieht sich in der Verantwortung, „die Wiederverbreitung nationalsozialistischer Propaganda zu unterbinden“. Die Haltung sei restriktiv. Allerdings hat das Ministerium übersehen, dass die Edition „Zeitungszeugen“, die in acht Ländern erscheint, bereits in ihrer kürzlich beendeten österreichischen Ausgabe den „Völkischen Beobachter“ nachdruckte. Sonst wäre auch dafür ein Verbot erlassen worden, heißt es in München.

Für die deutsche Ausgabe verweist das Ministerium auch darauf, dass die Komplettnachdrucke der NS-Blätter ungefiltert in nationalsozialistische Kreise gelangen könnten, weil sie der Edition lose beiliegen. „Auszuschließen ist das nicht, aber ein Großteil der Leser wird das Blatt kaufen, um sich durch die Zeitungen einen eigenen Eindruck von den Ereignissen im Dritten Reich machen zu können“, sagt Chefredakteurin Sandra Paweronschitz. Durch das Verbot hat die Edition mehr Öffentlichkeit bekommen, als dem Finanzministerium vermutlich lieb ist. Viele Kioske, auch in Berlin, hätten die erste Ausgabe mehrfach nachbestellt, weil sie ausverkauft war. Genaue Verkaufszahlen gibt es aber noch keine. Paweronschitz glaubt nicht, dass die Originalnachdrucke missbraucht würden, denn in jeder Ausgabe würden die Blätter, darunter die „Vossische Zeitung“ oder der sozialdemokratische „Vorwärts“, von Wissenschaftlern erläutert und eingeordnet. In der am Donnerstag erscheinenden Ausgabe schreibt beispielsweise der Historiker Hans Mommsen über den Reichstagsbrand 1933, Barbara Distel, langjährige Leiterin der KZ-Gedenkstätte Dachau, erläutert, wie der NS-Terror Teil der Staatspolitik wurde.

Am Dienstag unterzeichnete Barbara Distel zusammen mit acht weiteren Mitgliedern des wissenschaftlichen „Zeitungszeugen“-Beirats ein Memorandum. Sie seien bestürzt über den Versuch des bayerischen Ministeriums, den Nachdruck der NS-Blätter zu verbieten. Aufklärung über die Verbrechen des Nationalsozialismus sei ohne die fundierte Analyse der Originaldokumente nicht möglich. Das Verbot sei „ein höchst ungeschickter Beitrag zur Mystifizierung und Überhöhung der NS-Propaganda“. Den Zeitungen werde damit erneut das Etikett „böse und gefährlich“ verpasst, was sie für Rechte erst recht attraktiv mache.

Am Donnerstag wird sich nun entscheiden, ob der Streit zwischen den „Zeitungszeugen“ und dem bayerischen Finanzministerium vor Gericht geht.

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