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Der ehemalige deutsche Verteidiger des FC Bayern München, Jerome Boateng, wartet vor Beginn des dritten Tages seines Berufungsverfahrens in einem Gerichtssaal des Landgerichts in München, Süddeutschland, am 2. November 2022.

© Foto: AFP/CHRISTOF STACHE

Fußballer muss Geldstrafe zahlen: Gericht verurteilt Boateng wegen Körperverletzung

Das Landgericht München I hat Jérôme Boateng wegen Körperverletzung verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro.

Das Landgericht München I hat Fußball-Weltmeister Jérôme Boateng in seinem Berufungsprozess wegen Körperverletzung verurteilt. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren gefordert. Er sei wegen gefährlicher Körperverletzung, vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung zu verurteilen, verlangte Staatsanwältin Stefanie Eckert am Mittwoch vor dem Landgericht München I. Diese Freiheitsstrafe könne zur Bewährung ausgesetzt werden, die Bewährungszeit solle auf drei Jahre festgesetzt werden.

Darüber hinaus forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro, die unter anderem Opfer- und Frauenhilfsorganisationen zu Gute kommen sollten. Die Nebenklage schloss sich den Forderungen an und sprach von einem „David-gegen-Goliath-Kampf“, den ihre Mandantin gegen ihren berühmten Ex-Freund führen müsse.

Der 34 Jahre alte Abwehrspieler soll 2018 seine damalige Partnerin, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftritt, in einem Karibik-Urlaub beleidigt, geschlagen und verletzt haben soll.

Der Vorfall sei wohl „nur die Spitze des Eisberges“, sagte Eckert und sprach von einer von Gewalt geprägten Beziehung zwischen Boateng und seiner Ex-Partnerin.

Eckert kritisierte auch die Verteidigung des Fußballers. Seine Anwälte hätten im Verfahren „Dreck über die Geschädigte geworfen“, sagte die Staatsanwältin. Die Mutter seiner Kinder „so durch den Dreck zu ziehen“, sei aus ihrer Sicht „kein zulässiges Verteidigungsverhalten mehr“ und müsse bei einer Strafzumessung für Boateng berücksichtigt werden.

Das Amtsgericht München hatte Boateng im vergangenen Jahr zu einer Geldstrafe von 1,8 Millionen Euro verurteilt. Weil alle Prozessbeteiligte Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegten, startete im Oktober der Berufungsprozess.

Werbepartner hätten Verträge mit Boateng – zum Beispiel für Brillenwerbung – gekündigt. Darum habe er derzeit nur das Einkommen von Olympique Lyon, wo er unter Vertrag steht. Das seien etwas mehr als 240.000 Euro netto im Monat, davon gingen aber noch Unterhaltskosten für seine drei Kinder ab. Allein für die elfjährigen Zwillingstöchter Boatengs berechneten die Anwälte Unterhaltskosten von 5000 Euro im Monat – pro Kind. (dpa)

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