Im Streit um eine von Uschi Glas vermarktete Hautcreme hat die Schauspielerin eine Niederlage erlitten. Das Berliner Landgericht entschied am Donnerstag, dass die Stiftung Warentest die Schönheitspflege auch weiterhin "mangelhaft" nennen und das Testergebnis verbreiten darf.
Alle Artikel in „Panorama“ vom 14.04.2005
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Der Bundesgerichtshof verhandelt über den Fall Armin Meiwes. Vielleicht muss er lebenslang hinter Gitter. Oder auch nicht