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Justiz: Bewährungsstrafe für entlassenen Frauenmörder

Ein aus der Haft entlassener Frauenmörder verstieß mehrfach gegen seine Bewährungsauflagen. 32 Polizisten bewachen ihn mittlerweile rund um die Uhr. Zurück ins Gefängnis muss er nicht.

Quedlinburg - Die Rechtsprechung in diesem Fall zu verstehen, ist zumindest für Laien nicht immer einfach. Seit Jahren beschäftigt sich die Justiz mit einem Ex-Häftling, der ursprünglich gar nicht aus dem Gefängnis entlassen werden sollte. Am Montag nahm der verurteilte Frauenmörder Frank O. aus dem sachsen-anhaltischen Quedlinburg, der im Dezember 2006 nach 22 Jahren Haft aus dem Gefängnis freigekommen und seither von 32 Polizisten rund um die Uhr überwacht worden war, wieder auf der Anklagebank Platz.

Grund waren diesmal Verstöße gegen die Meldeauflagen, denen sich der 41-Jährige nicht beugen wollte. Weil er im Februar unerlaubt den Landkreis verlassen hatte, um ein Bordell zu besuchen, und zudem den Kontakt zu seinem Bewährungshelfer abgebrochen hatte, verurteilte ihn das Quedlinburger Amtsgericht zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung. Theoretisch wäre eine Freiheitsstrafe von bis zu zwölf Monaten möglich gewesen.

Gericht: Kein Anlass zur Beunruhigung

Strafmildernd wirkte sich laut Gericht aus, dass O. die Verstöße reumütig einräumte. Er habe versichert, sich in Zukunft an alle Auflagen halten zu wollen. Das Gericht betonte, dass es zudem für die Bevölkerung zu keiner Zeit Anlass zur Beunruhigung oder gar Gefahr gegeben habe.

Die Dauerbewachung von Frank O. wird dennoch fortgesetzt. Denn der Quedlinburger, der 1983 eine Frau tötete und nach seiner Freilassung auf Bewährung 1992 auf eine weitere Frau einstach, gilt nach Einschätzung von Innen- und Justizministerium nach wie vor als allgemeingefährlich.

Dies war auch der Grund, warum O., nachdem er im Jahr 2000 seine Haftstrafen abgesessen hatte, auf Grundlage eines Landesgesetzes zur nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung zunächst hinter Gittern blieb. Doch diese Entscheidung wurde nach jahrelangem Streit zwischen Bundes- und Landesgerichten gekippt. Zunächst fehlte es an einer bundeseinheitlichen Gesetzgebung. Als diese erlassen war, galt O. nicht mehr als hoch-, sondern nur noch als "mittelgradig" gefährlich. Im Dezember musste er freigelassen werden.

"Umdenken" beim Ex-Häftling

Wegen der abgelehnten nachträglichen Sicherungsverwahrung für Frank O. ist noch ein Revisionsverfahren am Bundesgerichtshof anhängig. Wie dieses ausgeht, hängt nach Angaben von Sachsen-Anhalts Justizministerin Angela Kolb (SPD) auch vom künftigen Verhalten des 41-Jährigen ab. Es gebe aber Anlass zu Optimismus. Angesichts der "Härte" von Polizei und Justiz sei bei O. in den vergangenen Wochen offenbar ein "Umdenken" erfolgt. Seit Anfang März halte er sich an alle Auflagen.

Kolb und Innenminister Holger Hövelmann (SPD) wollen dem Ex-Häftling nun eine Psychotherapie in Magdeburg vorschlagen, um dessen "Persönlichkeitsstörung" in den Griff zu bekommen. Wenn O. einlenke und sich kooperativ zeige, könne seine Dauerüberwachung schrittweise gelockert werden. Bedingung sei allerdings, dass der Therapeut von der Schweigepflicht befreit wird und in ständigem Kontakt zur Landesregierung steht. Zudem will man O. zu einem Umzug nach Magdeburg in die Nähe seines Therapeuten bewegen.

Auf die Bemerkung eines Journalisten, dass sich die Magdeburger Bevölkerung auf diesen allgemeingefährlichen Mann ja sehr freuen würde, zuckte Minister Hövelmann kürzlich ein wenig hilflos mit den Schultern. "Am liebsten hätten wir O. auf Honolulu", sagte der Innenminister.

(Von Haiko Prengel, ddp)

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