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Panorama: Fall Mollath wird wieder aufgenommen

München - Eine wichtige Etappe in dem dubiosen Psychiatrie-Fall Gustl Mollath ist erreicht: Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht beantragt. Mollath war 2006 in einem Gerichtsurteil für unzurechnungsfähig erklärt worden und sitzt seitdem in geschlossenen Anstalten in Bayern ein, seit einigen Jahren in Bayreuth.

München - Eine wichtige Etappe in dem dubiosen Psychiatrie-Fall Gustl Mollath ist erreicht: Am Montag hat die Staatsanwaltschaft Regensburg die Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht beantragt. Mollath war 2006 in einem Gerichtsurteil für unzurechnungsfähig erklärt worden und sitzt seitdem in geschlossenen Anstalten in Bayern ein, seit einigen Jahren in Bayreuth. Der heute 56 Jahre alte Mann aus Nürnberg hatte Schwarzgeldverschiebungen seiner ehemaligen Frau als Bankangestellte der Hypo-Vereinsbank massiv angeprangert und war wegen dieses „Wahnsystems“ weggesperrt worden. Ein erst im vergangenen Jahr aufgetauchter interner Bankbericht belegt aber, dass Mollaths Vorwürfe im Kern stimmten. Auch soll Mollath, so das damalige Urteil, seine Ex-Frau zusammengeschlagen und Autoreifen zerstochen haben.

Die Regensburger Staatsanwaltschaft begründet den Antrag auf Wiederaufnahme damit, dass neue Tatsachen nach dem Urteil von 2006 bekannt wurden – gemeint ist der Bankbericht. Ende vergangenen Jahres hatte Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) die ihr unterstellte Staatsanwaltschaft angewiesen, die Wiederaufnahme zu beantragen. Merk war wegen des Psychiatrie-Falles politisch in Bedrängnis geraten, die oppositionellen Freien Wähler (FW) sowie die Grünen hatten ihren Rücktritt gefordert.

Wiederaufnahmeverfahren sind äußerst selten, Anträge werden meist abgelehnt. Einzigartig im Fall Mollath ist, dass die Staatsanwaltschaft selbst als Strafverfolgungsbehörde den Antrag stellt. Nun hat das Landgericht Regensburg zu entscheiden, ob es ihn annimmt oder ablehnt. Geschieht letzteres, so werden einige wesentliche Dinge zu klären sein: Etwa, warum die damalige Staatsanwaltschaft Mollaths detaillierten Schwarzgeld-Anzeigen nie nachgegangen ist und sie offenkundig als die Hirngespinste abtat. Oder ob der Vorsitzende Richter des Prozesses sich noch vor der Verurteilung an die Finanzbehörden gewandt hatte, um ihnen mitzuteilen, dass sie Mollaths Anschuldigungen nicht glauben sollten, weil er verrückt sei. Der Version von Mollaths Verhaftung, die im Urteil beschrieben wird, hat die Polizei widersprochen und Mollaths Version bestätigt. Patrick Guyton

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