zum Hauptinhalt
Das Atomkraftwerk Fukushima im Sommer 2018.

© imago/Kyodo News

Freispruch nach Fukushima-Katastrophe: Gericht sieht keine Schuld bei Tepco-Managern

Ein Gericht in Tokio hat drei Ex-Manager des Kraftwerksbetreibers nach dem Atomunglück von Fukushima freigesprochen. Es erkannte kein fahrlässiges Handeln.

Achteinhalb Jahre nach dem Atomunglück von Fukushima hat ein japanisches Gericht drei ehemalige Manager des Kraftwerksbetreibers Tepco vom Vorwurf der Fahrlässigkeit mit Todesfolge freigesprochen. Das Gericht in Tokio kam am Donnerstag zu dem Schluss, die drei Angeklagten könnten nicht für die Folgen des Atomunglücks im Kraftwerk von Fukushima verantwortlich gemacht werden.

Den drei Männern war vorgeworfen worden, vorhandene Informationen über einen möglichen starken Tsunami ignoriert und notwendige Sicherheitsmaßnahmen unterlassen zu haben. Die Staatsanwälte hatten Haftstrafen gefordert.

Die Angeklagten hatten dagegen erklärt, dass der Tsunami unvorhersehbar gewesen sei. Im Falle einer Verurteilung hätten den drei Ex-Managern bis zu fünf Jahre Gefängnis gedroht.

In dem Kraftwerk fiel nach einem schweren Erdbeben und Tsunami am 11. März 2011 das Kühlsystem aus, woraufhin es in mehreren Reaktoren zur Kernschmelze kam. Es war der weltweit schwerste Atomunfall seit dem GAU in Tschernobyl 1986. (AFP, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false