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Amber Heard mit ihren Anwälten Elaine Bredehoft und Ben Rottenborn.

© Steve Helber / POOL / AFP

Heards Anwalt Ben Rottenborn: „Es ist unumstritten, dass er tatsächlich Amber misshandelt hat“

Heards Anwälte holen zum Gegenschlag aus. Ihre psychischen Probleme seien durch Depps Gewalt entstanden.

Im Verleumdungsprozess von Hollywoodstar Johnny Depp gegen seine Ex-Frau Amber Heard ist die Schauspielerin mit einem Antrag auf Abweisung von Depps Klage gescheitert. Richterin Penney Azcarate entschied am Dienstag, es gebe genügend Anhaltspunkte, die eine Fortsetzung des Verfahrens in Fairfax im US-Bundesstaat Virginia rechtfertigten.

Eine Psychologin sagte derweil im Zeugenstand aus, Heard leide infolge von Depps angeblicher Gewalttätigkeit an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Zuvor hatte eine andere Psychologin, die von Depps Anwälten beauftragt worden war, Heard in einem Gutachten eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

Heards Anwälte hatten nach dem Ende der Beweisführung durch Depps Anwälte beantragt, die Klage des Hollywood-Stars als unbegründet abzuschmettern. Depp sei den Beweis schuldig geblieben, dass Heard ihn mit einem Ende 2018 erschienenen Beitrag für die Zeitung „Washington Post“ verleumdet habe.

Heard hatte sich damals als Opfer häuslicher Gewalt bezeichnet, ohne Depp dabei namentlich zu nennen. „Es ist unumstritten, dass er tatsächlich Amber misshandelt hat“, sagte Heards Anwalt Ben Rottenborn.

Richterin Azcarate erklärte aber, im laufenden Prozess seien ausreichend Punkte vorgetragen worden, die eine Fortsetzung des Verfahrens rechtfertigten. Letztlich müssten die Geschworenen über die Beweislage entscheiden. Anträge, ein Verfahren einzustellen, werden in den USA häufig gestellt, auch während eines laufenden Prozesses. Erfolgreich sind sie selten.

Johnny Depp klagt seine Ex-Frau wegen falscher Anschuldigungen an

Depp hat Heard, mit der er zwischen 2015 und 2017 verheiratet war, auf 50 Millionen Dollar (knapp 48 Millionen Euro) Schadenersatz verklagt. Er wirft der 36-Jährigen vor, seiner Karriere mit falschen Anschuldigungen der häuslichen Gewalt schwer geschadet zu haben. Heard hat mit einer Gegenklage gegen den 58-Jährigen reagiert und verlangt 100 Millionen Dollar Schadenersatz. Sie wirft ihm „ungezügelte physische Gewalt“ vor.

Der Prozess zwischen Depp und Heard in Fairfax nahe der Hauptstadt Washington hatte vor drei Wochen begonnen. In dem Verfahren sagten bereits Depp und zahlreiche von seinen Anwälten geladene Zeugen aus. Am Dienstag begannen Heards Anwälte mit der Befragung eigener Zeugen. Auch die Schauspielerin selbst dürfte diese Woche aussagen.

Gegenseitige Gewaltvorwürfe

Die klinische und forensische Psychologin Dawn Hughes sagte am Dienstag vor Gericht aus, sie habe mit vier separaten Tests zuverlässig eine posttraumatische Belastungsstörung bei Heard infolge ihrer Beziehung zu Depp diagnostiziert. Depp habe sie mit „obsessiver“ Eifersucht und Kontrollzwang gequält und ihr offenbar physische und sexuelle „Gewalt“ angetan. So habe Depp Heard „geschubst", geohrfeigt, „gewürgt“, gegen eine Mauer gestoßen und ihr in den Rücken getreten.

Depp hat in dem Verfahren beteuert, er habe Heard niemals geschlagen. Vielmehr sei Heard mehrfach gewalttätig geworden. Die Psychologin Shannon Curry, die von Depps Anwälten als Zeugin präsentiert wurde, hatte vor ihrer Kollegin Hughes gesagt, sie habe bei Heard keine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert.

Vielmehr leide die 36-Jährige unter einer Borderline-Persönlichkeit und einer sogenannten histrionischen Persönlichkeitsstörung, also krankhaft egozentrischem und manipulativem Verhalten. Diese Diagnose wies nun wiederum Hughes zurück. (AFP)

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