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Spaniens Infantin Cristina droht eine Anklage.

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Spanisches Königshaus: Infantin Cristina droht Anklage

Schock für Spaniens Monarchie: Infantin Cristina und ihr Ehemann Inaki Urdangarin könnten wegen Geldwäsche und Steuerbetrug angeklagt werden. König Felipe ist kaum im Amt und schon droht die erste Krise.

Kaum ist der neue König Felipe VI. in Spanien auf dem Thron, wird er schon wieder von Skandalen im Königshaus eingeholt: Ein Untersuchungsrichter in Palma de Mallorca wirft Prinzessin Cristina, der 49 Jahre alten Schwester des Königs, Steuerbetrug sowie Geldwäsche vor und will ihr den Prozess machen. Zusammen mit Cristina werden auch ihr Ehemann, der frühere spanische Handballstar Inaki Urdangarin (46), und mehrere Geschäftspartner der beiden angeklagt. Es ist die erste Belastungsprobe für den neuen Monarchen.

Im Februar hatte Richter José Castro die Infanta, wie der offizielle Titel der Prinzessin in Spanien lautet, stundenlang zu den Vorwürfen verhört. Doch Ihre Hoheit erklärte, dass sie „unschuldig“ sei. Ansonsten trug die Prinzessin, welche derzeit in der Schweizer Stadt Genf lebt, wenig Hilfreiches zur Aufklärung bei. Die meisten ihrer Antworten lauteten: „Weiß ich nicht“, „Ist mir nicht bekannt“ und „Ich erinnere mich nicht“. Seitdem wird die Tochter des abgedankten Königs Juan Carlos in Spaniens Medien auch „Prinzessin Ahnungslos“ genannt. Ihr Auftreten sei ziemlich „unglaubwürdig“ gewesen, hieß es.

Zu diesem Schluss kam nun ebenfalls Untersuchungsrichter Castro, der sich auch durch heftiges Sperrfeuer der konservativen Regierung Spaniens unter Premier Mariano Rajoy nicht beirren lässt. Castro ist übrigens der erste spanische Ermittler, der es wagt, sich mit dem allmächtigen Königshaus anzulegen. Und dieser Mann, der gerne mit Lederjacke und Motorrad zum Gericht in Mallorcas Inselhauptstadt kommt, ist für viele Menschen im Land ein Held. Das Königshaus galt bisher als mehr oder weniger unantastbar – obwohl eine ganze Serie von Affären hinter den Mauern schlummert und der Hof den Ruf hat, ein Hort der Vetternwirtschaft zu sein.

Die Vorwürfe gegen Cristina und Inaki Urdangarin, dem Schwiegersohn des abgetretenen Königs Juan Carlos, füllen inzwischen gut 25 000 Seiten in den Ermittlungsakten. Im Kern geht es um Folgendes: Die beiden sollen zusammen mit Geschäftspartnern über eine angeblich „gemeinnützige Stiftung“ königliche Kontakte als „Beratungsdienste“ teuer verkauft haben. Die Stiftung namens „Noos“ ließ offenbar ihre hoheitlichen Beziehungen für regionale Regierungen, Rathäuser und Privatunternehmen spielen. Mindestens sechs Millionen Euro sollen der Stiftung allein in den Jahren 2004 bis 2006 von konservativen Spitzenpolitkern an Steuergeldern zugeschustert worden sein.

Ein Provinzgericht in Palma muss endgültig über Anklage entscheiden

Die Millioneneinnahmen sollen dann über eine weitere Firma mit dem Namen „Aizoon“, die Cristina und Urdangarin je zur Hälfte gehörte, gewaschen oder auch in Finanzparadiese am Fiskus vorbeigeleitet worden sein. Zudem dienten offenbar aus öffentlichen Quellen ergaunerte Gelder dazu, Privatausgaben des Paares für Partys, edle Reisen oder für die Nobelvilla in Barcelona zu begleichen. Deswegen wird nicht nur wegen Steuerbetrugs und Geldwäsche, sondern zudem wegen Korruption ermittelt. Cristinas Anwalt Miquel Roca wies die Vorwürfe zurück: „Es liegen keine Straftaten vor, und das ist auch die Ansicht der Steuerbehörden und der Staatsanwaltschaft."

Nach der spektakulären Anklageerhebung ist freilich noch nicht gänzlich klar, ob Cristina wirklich der Prozess gemacht wird. Das Königshaus und Spaniens Regierung versuchen schon länger, wenigstens Cristina vor einer Verurteilung zu retten. Deswegen ist es keine Überraschung, dass die Staatsanwaltschaft Widerspruch gegen die Anklage erhob. Mit der Folge, dass demnächst eine dreiköpfige Kammer des Landgerichts in Palma über Cristinas Anklage endgültig entscheiden wird.

Das Schicksal von Urdangarin, der als Gehirn des betrügerischen Firmennetzes angesehen wird, gilt derweil als weitgehend besiegelt: Für ihn fordert der Staatsanwalt 15 Jahre Gefängnis.

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