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Niederlande: Klage gegen Madonna abgewiesen

Die niederländische Staatsanwaltschaft hat die Klage einer protestantischen Partei gegen Pop-Ikone Madonna zurückgewiesen. Stein des Anstoßes war eine Showeinlage, in der die Sängerin scheinbar ans Kreuz genagelt wird.

Den Haag - Im Gegensatz zur Jugendorganisation der Partei SGP könne die Staatsanwaltschaft in der Show auf Madonnas Konzert keine Gotteslästerung erkennen, hieß es in einer Mitteilung. Die Kläger hatten sich gegen eine Showeinlage bei Madonnas Europa-Tournee gewandt, bei der die Sängerin scheinbar mit einem Dornenkranz auf dem Kopf ans Kreuz genagelt wird. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, Madonna habe bei dieser Szene "offensichtlich versucht, ihre Frustration über bestimmte Situationen auf der Welt auszudrücken".

Nach Ansichten der Staatsanwaltschaft handelt es sich daher nicht um eine Lästerung Gottes. Zudem habe Madonna nicht "die Christen als Gruppe in Verruf gebracht." Die SGP-Jugend kann gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

Auch in Deutschland hatte die umstrittene Showeinlage die Justiz Ende August beschäftigt. Madonna verstoße aber nicht gegen deutsche Gesetze, hatte der Düsseldorfer Staatsanwalt Johannes Mocken damals festgestellt. Hintergrund ist ein Paragraf im Strafgesetzbuch, der die "Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgemeinschaften und Weltanschauungsvereinigungen" unter Strafe stellt. (tso/AFP)

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