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Riesenrad und Achterbahn auf der Düsseldorf Rheinkirmes: Auch hier soll "Layla" dieses Jahr nicht zu hören sein.

© dpa/Federico Gambarini

Partyhit „Layla“: Sexistischer Unfug muss nicht überall eine Bühne bekommen

Die Stadt Würzburg will den frauenverachtenden Song „Layla“ nicht auf ihrem Volksfest hören. Mit Recht. Nicht jeder Unfug muss überall laufen. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Adrian Schulz

Die Stadt Würzburg habe ein Lied „verboten“, heißt es. Groß ist die Aufregung. Sogar Bundesjustizminister Marco Buschmann äußerte sich, auf Twitter. Zensur! Singen die Kritiker im Kanon. Und: Das geht doch gegen die Kunstfreiheit.

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Es handelt sich um den Song „Layla“ der Musiker DJ Robin und Schürze. Seit drei Wochen steht er auf Platz 1 der Single-Charts. Als „Puffmutter“ und „Luder“ wird die titelgebende „Layla“ darin bezeichnet: „Sie ist schöner, jünger, geiler.“ Geschmacklos, sicher. Aber muss man so etwas nicht trotzdem spielen dürfen?

Der Haken: Ein „Verbot“ gab es nie. Die Stadt Würzburg richtet für rund 175.000 Euro jedes Jahr zwei Feste aus, eins im Frühling und eins im Juli, das Kiliani-Volksfest. Dessen Betreiber hat sie lediglich angewiesen, das Lied nicht aufzuführen – ohne jede rechtliche Konsequenz, falls Bands oder Besucher es doch tun. Zu einem ähnlichen Schritt hat sich der Schützenverein entschieden, der die Düsseldorfer Kirmes ausrichtet.

Und das ist richtig so. Die Aufregung um die vermeintliche Zensur zeigt eine grundlegende Verwechslung in der Debatte: Kunstfreiheit heißt nicht, dass man mit sexistischem Unfug überall eine Bühne erhalten muss. Und erst recht nicht, dass man damit durchkommen muss, ohne kritisiert zu werden.

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Wir müssen mehr über Sexismus im Schlager reden

Das ist ein Fortschritt, den die feministische Bewegung um #metoo errungen hat. Die teils beleidigten, teils empörten Reaktionen auf die Würzburger Festplanung zeigen schlicht, dass über Sexismus im Schlager bisher zu wenig geredet wurde.

Man stelle sich die gleiche Debatte vor, aber mit Rappern wie Kollegah oder Farid Bang. Geschlossen wäre die Front derjenigen, die ihnen – zu Recht – ihren Machismus vorhielten. Nicht von meinem Steuergeld, würde der Refrain der Berichterstattung lauten.

Ein Volksfest ist für alle da

Warum also nicht auch hier? Ein Volksfest ist für die Allgemeinheit gedacht. Alle sollen sich dort wohlfühlen. Natürlich muss man die Besucher nicht in Watte packen. Aber müssen zu solchen Anlässen wirklich immer diejenigen – buchstäblich – den Ton angeben, deren Fantasien in der Pubertät festhängen? Die sich nur durch massig Alkohol enthemmen können? Und dadurch, dass sie Frauen zu Objekten machen?

Welche Gesellschaft soll das abbilden? Wie viele Frauen (und Männer) bleiben solchen Festen fern, weil sie die Gegenwart der durch Bums-Lieder angestachelten Männerhorden lieber meiden?

Sicher ist „Layla“ beliebt. Man kann dem Lied kaum entgehen. Dieser Erfolg zeigt, wie verklemmt viele Deutsche auch im Jahr 2022 noch sind. Denn in Stücken wie „Layla“ geht es nicht um Erotik, nicht um Sinnlichkeit. Sondern um Inbesitznahme. Um Macht. Es gibt nichts Prüderes als einen Ballermann-Hit.

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