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Plädoyers: Prozess gegen Ernst August: Nur Ohrfeigen

Die Staatsanwaltschaft hat sich im neu aufgerollten Prozess gegen Ernst August der Tatversion des Prinzen weitgehend angeschlossen. Alles, was über die vom Prinzen zugegebenen Ohrfeigen hinausgehe, sei "zwar möglich, aber nicht zu beweisen", sagte Staatsanwalt Nico Elster gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht Hildesheim.

Hildesheim - Der Staatsanwalt forderte, den Prinzen wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro, also insgesamt 200 000 Euro, zu verurteilen. In dem ersten Prozess war er zu 445 000 Euro verurteilt worden. Der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung sei nicht aufrechtzuerhalten, sagte Elster. Auch fehlten Beweise dafür, dass Ernst August mit einem gefährlichen Gegenstand wie etwa einem Schlagring auf sein Opfer eingeprügelt hat. Sicher sei nur, dass er Brunlehner zwei Ohrfeigen verpasst hat. Dabei habe es sich nach Ansicht des Staatsanwalts keineswegs nur um „symbolische Streicheleinheiten“ gehandelt. Der Staatsanwalt kritisierte zudem „mangelndes Unrechtsbewusstsein“. Ernst August bedaure allenfalls die Folgen der Prügelei „für sein Ansehen und seinen Ruf“. 

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