Urteil: Spielbank muss Verluste erstatten
Der Bundesgerichtshof hat den Schutz Spielsüchtiger gestärkt. Wer trotz einer freiwilligen Sperre ins Casino gelangt, kann unter bestimmten Voraussetzungen das verspielte Geld zurückfordern.
Karlsruhe - Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruher. Damit gab der BGH zwei Ehefrauen von Spielern Recht. Die Männer aus Nordrhein-Westfalen hatten schriftlich eine «Selbstsperre» für die Spielbank erklärt, dann jedoch in den Automatenspielsälen - wo nicht kontrolliert wird - Geld verzockt.
Der BGH ließ ausdrücklich offen, ob den Spielbanken generelle Personenkontrollen auch in den Automatensälen - dem so genannten Kleinen Spiel - auferlegt werden können. Sie seien jedenfalls «im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren» dazu verpflichtet, Selbstsperren zum Schutz von Spielern durchzusetzen. In diesem Fall hätten die Angestellten der Spielbank Dortmund-Hohensyburg sich jedenfalls an den Telecash-Geräten im Automatensaal den Ausweis vorlegen lassen können.
Dort hatten die beiden Spieler jeweils mehrere 1000 Euro an einem Abend abgehoben. Gesetzlich sind die Spielbanken bisher nur beim Großen Spiel - etwa Roulette und Black Jack - zur Zugangskontrolle verpflichtet. (tso/dpa)
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