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Der heute 45-jährige Kim Dotcom – hier im Juli 2013.

© Mark Mitchell/New Zealand Herald/AP/dpa

Update

Verfahren in Neuseeland: Kim Dotcom wehrt sich gegen Auslieferung an USA

Es ist die letzte juristische Chance des deutschen Internet-Unternehmers: Neuseelands Oberster Gerichtshof entscheidet, ob er wegen Betrugs ausgeliefert wird.

Der jahrelange Rechtsstreit um eine Auslieferung des deutschen Internet-Unternehmers Kim Dotcom an die USA ist am Montag in die vermutlich entscheidende Phase gegangen. Vor Neuseelands Oberstem Gerichtshof in Wellington begann das Berufungsverfahren, mit dem der 45-Jährige die Auslieferung noch verhindern will.

Der Gründer der Internet-Plattform Megaupload lebt seit 2010 in Neuseeland. Die USA wollen ihn wegen Verletzung von Urheberrechten und Geldwäsche in großem Stil vor Gericht stellen. Bei einer Verurteilung droht ihm jahrzehntelange Haft.

Dotcom gehört zu den schillerndsten Figuren der Internet-Szene. Er wurde 1974 unter dem Namen Kim Schmitz in Kiel geboren. Mitte der 1980er Jahre trat er erstmals in der Hacker-Szene in Erscheinung.

Mit der Datentauschbörse Megaupload wurde er vielfacher Millionär. Das Unternehmen finanzierte sich durch Werbung und kostenpflichtige Zugänge für Abonnenten. Zeitweise gehörte die Seite zu den beliebtesten Webseiten weltweit. Nach Ermittlungen der US-Bundespolizei FBI wurde sie 2012 abgeschaltet.

Der Unternehmer lebt fast schon ein Jahrzehnt unter geändertem Namen in Neuseeland. Im Februar 2017 befand ein neuseeländisches Gericht, dass er in die USA ausgeliefert werden darf – nicht wegen Urheberrechtsverletzung, aber wegen Betrugs. Seither bestätigten zwei weitere Gerichte die Entscheidung.

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Dagegen wehrt sich Dotcom nun vor dem Obersten Gerichtshof. Es ist praktisch seine letzte juristische Chance: Falls er verliert, liegt die endgültige Entscheidung bei der neuseeländischen Regierung von Premierministerin Jacinda Ardern.

Zusammen mit Dotcom stehen drei weitere Megaupload-Verantwortliche vor Gericht. Ihnen droht ebenfalls die Auslieferung. An der Verteidigung ist auch Dotcoms Ehefrau Elizabeth (23) beteiligt. Das Verfahren dauert bis Freitag. Das Urteil fällt vermutlich aber erst in mehreren Wochen oder Monaten.

Auf Twitter schrieb Dotcom, er habe es 2015 mit Megaupload lediglich ermöglicht, Internet-Links per Mail zu verschicken. „Das ist alles. Und 2019 entscheidet Neuseelands Supreme Court, ob ich wegen dieses ,Verbrechens´ ausgeliefert werden soll.“ (dpa)

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