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WEGE ZUR GESUNDHEIT: WEGE ZUR GESUNDHEIT

Die ambulante und die stationäre Rehabilitation ist nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der Rentenversicherung. Der Anspruch besteht grundsätzlich alle vier Jahre, außer es ist eine vorzeitige Kurwiederholung aus medizinischen Gründen erforderlich.

Die ambulante und die stationäre Rehabilitation ist nach wie vor eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenkassen beziehungsweise der Rentenversicherung. Der Anspruch besteht grundsätzlich alle vier Jahre, außer es ist eine vorzeitige Kurwiederholung aus medizinischen Gründen erforderlich.

Wie geht’s zu Kur?

Vorab: Natürlich kann jeder problemlos eine Kur antreten, wenn er selbst bezahlt. Vorteil einer solchen Privatkur: Man kann über Kurort, Zeitpunkt und Angebot frei entscheiden. Wenn die Kur medizinisch oder zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit notwendig ist, werden Kosten ganz oder teilweise von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung ersetzt.

Schritt 1: Antragsformular des jeweiligen Kostenträgers (Krankenkasse oder Rentenversicherungsträger) gemeinsam mit dem behandelnden Arzt ausfüllen und einreichen.

Schritt 2: Der entsprechende Leistungsträger lässt die Notwendigkeit der Kur durch einen Amtsarzt oder den Medizinischen Dienst prüfen. Bei Ablehnung gegebenenfalls Widerspruch einlegen.

Die Kosten: Bei einer ambulanten Badekur werden Arzt- und ein Großteil der Kurmittelkosten übernommen. Kurort und -zeit sind frei wählbar. Bei einer stationären Kur werden die vollen Kosten übernommen, bis auf eine Eigenbeteiligung von höchstens zehn Euro täglich. Ort und Art der Unterbringung werden Kurenden vom Leistungsträger zugewiesen. Tsp

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