zum Hauptinhalt

Gesundheit: Die Kunst des Einklagens

Immer mehr erfolglose Studienbewerber lassen sich vom Anwalt helfen. Doch die Chancen sind unterschiedlich gut

Studienbewerber merken in diesen Tagen, dass ein Abiturschnitt von 1,7 bereits ziemlich schlecht sein kann. Nämlich dann, wenn sie Medizin studieren wollen. Im letzten Jahr bekamen Bewerber mit dieser Note an kaum einer deutschen Uni noch einen Platz, und wenn jetzt die Briefe mit den Zu- und Absagen der Hochschulen ins Haus flattern, sieht es nach Meinung von Experten nicht viel anders aus. Für viele Bewerber ist eine Absage allerdings nicht das letzte Wort: Sie ziehen vor Gericht – und versuchen, ihre Immatrikulation juristisch zu erkämpfen.

Tatsächlich ist das „Einklagen“, wie es unter Studienbewerbern heißt, für viele Abiturienten inzwischen oft die letzte Hoffnung auf ihren Wunschstudienplatz. Denn nicht nur in traditionell besonders umkämpften Fächern wie Medizin und Psychologie gehen auch Bewerber mit einem ziemlich guten Abitur bei der Studienplatzvergabe leer aus.

An vielen Hochschulen liegt zudem auf zahlreichen weiteren Fächern ein Numerus clausus – die Hürden für den Hochschulzugang werden also auch abseits der Massenfächer höher. So vertritt der auf NC-Klagen spezialisierte Rechtsanwalt Robert Brehm inzwischen Bewerber für 50 bis 70 Fächer, während früher Abiturienten allein in einer Hand voll Massenfächern klagten.

In Berlin – wo die Konkurrenz um die Studienplätze besonders hoch ist – wurden an den Verwaltungsgerichten in den letzten Jahren pro Jahr mehr als 2500 Verfahren behandelt. Ein regelrechter Markt ist so um das Einklagen entstanden: Rechtsanwälte werben mit Inseraten bereits im Infoheft der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen. Auch Studentenvertreter haben das Thema für sich entdeckt . Die Studierendenvertretungen der Humboldt-Uni und der Freien Universität bieten Bewerbern, die sich einklagen wollen, eine persönliche Beratung an.

Das Verfahren gehört zu den kompliziertesten und umstrittensten Fragen des Hochschulrechts. Im Prinzip gehen die Bewerber bei ihrer Klage davon aus, dass die Hochschulen mehr Studierende ausbilden könnten, als sie angeben. Die Unis berechnen ihre Kapazitäten nach rechtlich festgelegten Schlüsseln, bei denen die Zahl der Professoren und anderer Lehrkräfte, die Ausstattung der Hochschule sowie die Zahl der Studenten berücksichtigt werden. Das Gericht prüft anhand der Berechnungen der Uni und der Einwände der Bewerber und ihrer Anwälte, ob die Hochschulen in der Lage wären, mehr Studenten zu unterrichten, als sie zulassen.

Immer wieder haben Gerichte Hochschulen dazu gezwungen, zusätzliche Erstsemester zuzulassen. Erst zum letzten Wintersemester verkündete das Verwaltungsgericht München einen spektakulären Beschluss: Die Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, die über eine der größten Medizin-Fakultäten des Landes verfügt, musste gleich 130 Studienbewerber mehr als geplant aufnehmen. Damit erhöhte das Gericht die Kapazität schlagartig um fast 20 Prozent. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass im Präpariersaal des Anatomie-Instituts, wo die Studenten Leichen sezieren, um den Aufbau des Körpers kennenzulernen, noch Platz für 40 weitere Seziertische sein müsse. Die Angaben der Uni zur Kapazitätsberechnung seien daher „nicht nachvollziehbar“, lautete das Urteil der Richter. Die Berliner Charité wurde ebenfalls im vergangenen Herbst dazu verpflichtet, 43 Zahnmedizin-Erstsemester zusätzlich starten zu lassen. Ursprünglich hatte die Klinik nur 45 Zusagen vergeben.

Gleichwohl seien die Chancen auf einen Erfolg beim Einklagen in einigen Massenfächern in den letzten Jahren gesunken, sagt Rechtsanwalt Robert Brehm, der seit über 30 Jahren Studierende vertritt. Das liegt auch an der steigenden Zahl der klagenden Studienbewerber. Selbst wenn die Richter offene Plätze finden, müssen sie sie oft verlosen – weil es mehr Einkläger als Plätze gibt. Besser sehe es in kleinen Fächern mit weniger Bewerbern aus, sagt Brehm. Würden in einem Fach nur wenige Studienbewerber klagen, sei es für die Unis oft unaufwendiger, die Bewerber einfach zuzulassen, als ein Gerichtsverfahren durchzufechten.

Klagen für die Massenfächer an Berliner Universitäten gelten als besonders wenig aussichtsreich. Die Niederlage der Charité im Fach Zahnmedizin war die Ausnahme von der Regel. Die Freie Universität konnte in den vergangenen Semestern „mindestens 90 Prozent“ der Klagen abweisen, sagt ein Sprecher der Uni. In der Humanmedizin der Charité habe es „seit Jahren“ kein Bewerber geschafft, sich einzuklagen, sagt Burkhard Danz, der Leiter des Referats Studienangelegenheiten. Die Mediziner hätten inzwischen gelernt, die Auflagen der Gerichte „bestens zu erfüllen“. Auch für die Zahnmedizin könne die Klinik jetzt mit neuen Berechnungen besser begründen, warum mit den Sparauflagen des Senats kein Platz für mehr Abiturienten sei.

Gute Möglichkeiten gibt es laut Brehm dagegen an ostdeutschen Hochschulen. Die Chancen, einen Studienplatz über den Gerichtsweg zu erstreiten, steigen, wenn Bewerber mehrere Unis gleichzeitig verklagen. „Sich in den Massenfächern auf eine Uni zu beschränken, ist inzwischen wenig aussichtsreich“, sagt Brehm. Dabei steigen allerdings auch die Kosten. 5000 bis 10 000 Euro sollte ein Abiturient nach Brehms Angaben mitbringen, um die Anwaltshonorare und die Kosten für mehrere Gerichtsverfahren zahlen zu können. In Berlin sind die Verfahren besonders teuer: Die FU, die HU, die Charité und die Fachhochschule für Wirtschaft (FHW) gehören zu den Hochschulen, die Anwälte mit ihrer Verteidigung beauftragen. Und die klagenden Studienbewerber müssen die Anwälte der Unis oft mitbezahlen, wenn sie vor Gericht erfolglos bleiben.

Anderswo lassen sich die Unis durch ihre Rechtsabteilungen vertreten, was die Verfahren billiger macht. Die Berliner Hochschulen werden für ihr Vorgehen von Bewerbern und deren Anwälten scharf kritisiert: Sie würden die Kosten künstlich in die Höhe treiben, um potenzielle Einkläger schon im voraus abzuschrecken. Diesen Vorwurf hält Hellmut-Johannes Lange, der Leiter des FU- Rechtsamtes, für „scheinheilig“. Wenn sich die Bewerber Rechtsanwälte nehmen, um einen Studienplatz gerichtlich zu erkämpfen, müsse dies auch den Unis zu ihrer Verteidigung gestattet sein. Wer vor Gericht ziehe, müsse damit rechnen, bei einer Niederlage die Kosten des Gegners zu übernehmen. Zudem sei auch die Arbeit der Anwälte ein entscheidender Grund dafür, dass die Zahl der erfolgreichen Kläger stark zurückgegangen sei.

Die Einklagewelle abgewiesener Studienbewerber wird dennoch nicht so schnell abebben. Womöglich wird sie künftig sogar noch stärker. Die Bewerber-Anwälte feilen bereits an Klagen, um für ihre Mandanten die Ergebnisse der neuen Auswahlverfahren der Unis – wie Eignungstests oder Auswahlgespräche – anzufechten.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false