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Gesundheit: Embryonenschutz: Gesetz soll unverändert bleiben

In der Diskussion um die Verwendung von menschlichen Stammzellen hat sich der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ernst-Ludwig Winnacker, dafür ausgesprochen, das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz vorerst nicht zu ändern. Zentrale Fragen sollten zunächst an tierischen Embryonen untersucht werden, sagte er in einem Interview mit der Fachzeitschrift "Bild der Wissenschaft".

In der Diskussion um die Verwendung von menschlichen Stammzellen hat sich der Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Ernst-Ludwig Winnacker, dafür ausgesprochen, das strenge deutsche Embryonenschutzgesetz vorerst nicht zu ändern. Zentrale Fragen sollten zunächst an tierischen Embryonen untersucht werden, sagte er in einem Interview mit der Fachzeitschrift "Bild der Wissenschaft". Die Forscher sollten zudem einer Alternative zu embryonalen Stammzellen, nämlich Stammzellen aus dem erwachsenen Körper, vermehrt Aufmerksamkeit schenken. Zur Frage des möglichen Imports embryonaler Stammzellen aus den USA verwies Winnacker auf die derzeit damit beschäftigte Gutachtergruppe: "Bevor eine Bewilligung erfolgen kann, werden Projekte mit embryonalen Stammzellen einer mehrstufigen ethischen und juristischen Prüfung unterzogen." In Deutschland ist die Gewinnung von Stammzellen lebender Embryonen verboten, nicht aber die Arbeit damit.

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